Wallhecken, Knicks, Öwer oder Över sind von Gehölzen bewachsene breite, gerade oder ungleichmäßig verlaufende Geländestreifen, meistens künstlich erbaute Erd-,Stein- oder Torfwälle, die in der Regel Grenzen anzeigen. Einige von ihnen sind älter als 5.000 Jahre. Sie sind eigenständige landschaftsprägende Elemente unserer Heimat und Kulturlandschaft. Die Höhen von den Wällen und ihrer Vegetation sind unterschiedlich und nicht festgelegt. In Sonderfällen werden auch gehölzfreie Wälle mit Grenzfunktion als Wallhecken eingestuft. Die durchschnittliche Höhe der Erdwälle beträgt ca. 1,2 m und die durchschnittliche Fußbreite bei Erdwällen 2 m.
mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Erd-, Stein- oder Torfwälle.
Über. 5000 Jahre alt und zählen zu unseren ältesten Kulturlandschaftsbestandteilen.
Landschaftsbestandteile, die prägend und für unsere Kulturlandschaft sowie unsere Erholung unverzichtbar sind.
Kulturdenkmale, weil sie Teil unserer Kulturlandschaftsgeschichte sind.
Zeugen der Entstehung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft, in der wir leben.
Biotop Lebensraum, Landschaftsvernetzung komplexer Lebensgemeinschaften. Diese fördern das biologische Gleichgewicht und verringern „Schädlinge“ der benachbarten Äcker und des Grünlandes.
Lebensraum zahlreicher Tier-,Pflanzen- und Pilzarten. Ca. 7000 Tierarten, wie Kleinsäuger, Vögel, Reptilien, Amphibien und Insekten können in ungestörten Wallheckengebieten und 1800 Arten in einer intakten Wallhecke vorkommen sowie ca. 1000 Pflanzenarten und mindestens ebenso viele Pilzarten.
Äsung (Knospen, Blätter, Früchte) fürjagdbares Wild, dadurch Verminderung von Flurschäden.
Bienenweide, das heißt Pollen- und Nektarquelle für Bienen, Hummeln und Falter.
Fangbüschestandort für Schadinsekten, denen hier ihre Feinde häufig nachjagen.
Winterfuttervorratskammern für allerlei Tierarten (Hagebutten, Holunderbeeren, Pfaffenhütchen und sonstigen Früchte sowie Samen von fruchttragenden Heckenpflanzen).
Wildkrautsamenbarrieren. Sie verringern die unerwünschte Wildkrautansiedlung auf Ackerflächen durch Samenflug.
Rückzugsgebiete für viele gefährdete Tier- Pflanzen- und Pilzarten.
Deckungsmöglichkeit und Fluchtburg für zahlreiche Tierarten. Sie sind Schutz vor menschlichen Störungen und Raubtieren.
Witterungsschutz. Sie schützen Tiere und Pflanzen gegen Wetterunbilden (Sturm, Regen, Schnee, Hagel). Sie vermindern Schneeverwehungen, Sandstürme und anderen wetterextreme Auswirkungen.
Immissionsschutz. Sie verringern die Schadstoffbelastung der Luft (Filterwirkung).
Erosionsschutz. Sie wirken Bodenabrutschungen sowie Bodenverwehungen entgegen.
Sichtblende und Lärmschutz zwischen Straßen und Wohngebieten.
Holzlieferant für Faschinenbau, Gerätschaften, Bau‑ und Brennholz.
Mehrertragserbringer. Die Ertragssteigerung aller Feldfrüchte beträgt ca, 15%.
natürliche Einfriedigung von Acker- und Weideflächen für das Vieh. Früher dienten Wallhecken, die Ackerflächen umgaben, auch der Vieh‑ und Wildabweisung.
Grenzzeichen, die deshalb auch heute noch gesetzlich geschützt sind.
bedrohte Landschaftsbestandteile. Etwa 100.000 km Wallhecken wurden schon seit dem 19. Jahrhundert in Norddeutschland zerstört. Deshalb stehen Wallhecken heute unter besonderem gesetzlichen Schutz. Sie dürfen nicht mehr beseitigt oder beschädigt werden.
Um Wallhecken und ihren Lebensraum sowie deren Bedeutung für Natur, Landschaft, Heimat und Erholung zu sichern, werden Wallhecken neu angelegt, wiederhergestellt und instand gehalten.
Erste Wallhecken entwickelten sich aus dem Flechtsteckzaun und der Trockenstrauchhecke vor mehr als fünftausend Jahren v.Chr. als primitive Schutzwehren gegen Wildtiere und plündernde Horden. In dieser Zeit entstanden auch die sogenannten Heinrichsburgen (etwa im 8. bis 9. Jahrhundert n.Chr.). Das sind große Ringwälle, die zur Verteidigung gegen kriegerische Horden angelegt wurden, mit einer Höhe von etwa 8 bis 10 Metern (Heidenwall Delthun, Gemeinde Ganderkesee).
Ebenso alt dürften Wallhecken sein, die um das wertvolle Ackerland, den sogenannten Esch, angelegt wurden. Diese Wallhecken dienten zur Vieh- und Wildabwehr, sowie als Eschgrenze zur Gemeinheit hin.
Um das 11. und 12. Jahrhundert entstanden die ersten Kämpe. Dieses Privateigentum mußte mit Wallhecken als fester Grenze umwallt werden. In dieser Zeit dürfte auch landesweit die erste Generation von Wallhecken großflächig entstanden sein, häufig allein zur Abgrenzung adliger Besitzungen.
Im darauffolgenden 13. bis 15. Jahrhundert entstanden Wallhecken aus verteidigungs- und kriegspolitischen Erwägungen, aber auch, um territoriale Grenzen, wie zum Beispiel Grafschaftsgrenzen, durch Landwehren zu schützen.
Vom 16. bis 17. Jahrhundert an wurden Wallhecken aus wirtschaftlichen Gründen angelegt, nachdem die Wälder zu großen Teilen abgeholzt, die Äcker ausgelaugt, die Heiden abgeplackt und völlig überweidet waren. Die Wallhecken dienten als Sandfänge, Schutzwälle für Forstgutaufzuchtsflächen und zur Holzerzeugung ohne feste Grundstücksgrenzen, um der Bodenerosion und Holznot Herr zu werden.
Ab 1639 durfte im Land Oldenburg kein Baum mehr ohne ausdrückliche herzogliche Erlaubnis gefällt werden. Jeder Staats- und Privatforst mußte zum Schutz gegen das weidende Vieh der Gemeinheit umwallt werden.
Von 1677 an waren im oldenburgischen herrschaftlichen Forst, in den Gemeinschaftsholzungen, in Privatholzungen und in den Gärten am Haus “Baumaufzuchtskämpe” mit einer umgebenden Wallhecke anzulegen. Diese Maßnahme sollte die Gewähr bieten für erosionsgeschützte Bereiche mit Jungpflanzungen (Schonungen).
Zur gleichen Zeit und früher entstanden auch Wallhecken an den Hofeinfahrten, die mehr als 100 Meter lang sein konnten, zwar den Weg beiderseits abgrenzten, aber keine Grenzfunktion hatten. Um dem Zugriff höherer Stellen zu entgehen, wurden alle bäuerlichen Privatländereien umwallt. Denn nur was eingewallt war, ging nicht in fürstlichen Besitz über.
Durch die Agrarreform des 19. Jahrhunderts, der Gemeinheitsteilung von 1804/1806 im Herzogtum Oldenburg, dem Urbarmachungsedikt von 1765 im Königreich Preußen (für Ostfrießland) entstanden in zweiter Generation eine Vielzahl neuer Wallhecken. Diese Wallhecken wurden vor allem als Grundstücksgrenze, aber auch zur Vieheinzäunung, als Windschutz (Erosionsschutz) und zur Holzerneuerung für allerlei Gerätschaften in „geraden“ Linien angelegt.
In letztem Jahrhundert, besonders in den letzten zehn Jahren, wurden Wallhecken aus anderen Gründen neu eingerichtet. Die Veranlassung dazu gaben ökologische Überlegungen, aber im gärtnerischen Bereich auch gestalterische sowie Lärmschutz- und Naturschutzplanungen. Schließlich werden sie von Fall zu Fall als optischer Ausdruck einer festen Grundstücksgrenze angelegt.
Angesichts der gehölzverarmten Kulturlandschaft im nordwestdeutschen Tiefland (Waldanteil in Weser-Ems etwa 8 Prozent bei einem Bundesmittel von 30% ) ist der Erhalt von Wallhecken unbedingt erforderlich.
Wallhecken können überall (außer an besonders geschützten Landschaftsbestandteilen) neu angelegt werden besonders aber, wo im Vergleich zur örtlichen geschichtlichen Situation Wallhecken beseitigt worden sind.
Als Standort bieten sich alle Grenzlinien von Grundstücken oder sonstige Grundstücksflächen an.
Wallhecken können in Eigeninitiative von einzelnen Bürgern, Bürgerschaften, Forsten, Landwirten, Vereinen, Wasser,- u. Bodenverbänden Städten, Gemeinden, Kreisen, und dem Land angelegt werden.
Bei der Neuanlage von Wallhecken sollten folgende Punkte beachtet werden.
Das Erdmaterial für den Wall sollte aus Gründen des Bodentyps und der Kosten aus der näheren Umgebung kommen.
Entlang der künftigen Wallsohle sollte die Vegetationsdecke wurzeltief abgeschält werden um eine optimale Verbindung der Gehölzwurzeln zum Oberflächenwasser zu gewährleisten.
Der Wall sollte auf eine Höhe von 1,2 -1,5 m, einer Wallfußbreite von ca. 2 – 2,5 m und einer Kronenbreite von ca. 0,8 m aufgeschüttet werden (Der Wall sackt noch in der Höhe um ca. 20- 30%).
Eine Bewässerungsrinne (mit einem Spaten oder durch eindrücken mit der Baggerschaufel), ist mittig, ca. 0,3 m breit und 0,3 m tief, entlang der Wallkrone anzulegen um Regenwasser zu sammeln und so an die Bäume und Sträucher weiterzugeben. Beim Pflanzen ist darauf zu achten, daß eine Vertiefung des Pflanzloches rund um den Baum bzw. Strauch aus gleichem Grund verbleibt. Zusätzlich kann, mittels der Rinne, bei anhaltend trockenem Wetter (Sommer) der neugepflanzte Baum- und Strauchbestand leicht bewässert werden.
Um ein optimales Anwachsen der neugepflanzten Gehölze zu gewährleisten, ist bei Neuanlegung, Neu- bzw. Nachbepflanzung der Wall vor Austrocknung u. z.Zt. unerwünschtem Krautwuchs zu schützen. Daher sollte eine kleinwüchsige Pionierpflanzenart wie z.B. Klee oder Phacelia eingesät werden. Sehr wirkungsvoll ist aber auch den Wall vor dem Pflanzen dauerhaft mit z.B. Holzhäckselmaterial oder groben Rindenmulch abzudecken. Zu aufwendig wäre ein ständiges Mähen oder entfernen des Krautes.
Nun sollte der Wall ein halbes Jahr ruhen oder verdichtet werden, um Hohlräume, die das Wurzelwachstum hemmen, zu vermeiden.
Ausschließlich sollten auf Wallhecken nur Pflanzen genommen werden, die standortheimisch sind; zudem im Außenbereich gemäß § 44 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes eine Bepflanzung mit gebietsfremden Pflanzen untersagt ist.
Die Bepflanzung sollte in Verbund auf Lücke erfolgen. Es ist darauf zu achten, daß Sträucher in Gruppen von ca. 4- 8 Stück der gleichen Art gepflanzt werden. Die Gehölze sollten wuchskräftig mehrjährig sein und den Boden- und Lichtansprüchen der jeweiligen Art entsprechen, da sonst die Gefahr des völligen Gehölzverlustes droht.
Wallhecken sind nur in der vorgeschriebenen Frist vom 1. Oktober bis zum 28 Februar zu pflegen; die Selbstheilungskräfte der erwachenden Gehölze können im Februar am besten genutzt werden.
Wallhecken sind an Grenzen zu Viehweiden in einem Abstand zum Wallfuß von mindestens 1,5 m sicher abzuzäunen, um ein Überweiden der Wallhecken auszuschließen. Bei angrenzenden Ackerland ist ebenso zu verfahren, hier kann aber auch durch Anlegen eines vorgelagerten Grabens ein Über- o. Anpflügen der Wallhecke unterbunden werden.
Der Pflege und Instandhaltung von Wallhecken kommt eine besondere Bedeutung zu. Etwa 80% der Wallhecken in Niedersachsen sind durch starke Eingriffe erheblich in ihrer Substanz gefährdet, ähnlich ist es in Schleswig – Holstein. Während in Niedersachsen eine Pflege zu etwa 90% nicht durchgeführt wird, ist es anders in Schleswig Holstein dort wird zu etwa 90% „gepflegt“. Dass (übermässige) Pflege häufig nicht immer etwas positives darstellt ist unter anderem daran erkennbar, dass iin Schleswig – Holstein einer der häufigsten Schadensursache die “Pflege” ist. Während in Niedersachsen zu etwa 80% die Wallhecken durch Überweidung geschädigt werden, sind die häufigste Schäden an den Knicks in Schleswig – Holstein die „Unsachgemäße Pflege, Schlegeln, Stammabquetschungen, Kahlschläge, ”auf den Stubben setzen” und Abpflügen“. Instandhaltungsarbeiten werden kaum oder ungenügend durchgeführt.
Nachfolgend werden die jeweiligen Pflegeweise und Pflegebegriffe, die unterschiedlich interpretiert werden, beschrieben.
Kahlschlag „Ein Handbreit über dem Boden“, „Auf den Stubben setzen”und “Knicken”
Hier sind zuerst die Begriffe zu klären. Als Kahlschlag wird bezeichnet, wenn auf einer bestimmten oder über der ganzen Länge und Breite einer Wallhecke sämtliche Gehölze zurückgeschnitten werden. Dabei ist es von untergeordnetem Interesse ob die Gehölze einen Handbreit über dem Boden („auf den Stubben gesetzt“) oder 60- 90 cm über dem Boden (“auf den Stock gesetzt“)abgeschnitten werden. Diese Art von radikaler „Kahlschlagpflege“ wurde schon im 18 Jahrhundert als falsch und für die „Tier- und Pflanzenwelt“ als fatal gebrandmarkt.
Das „Auf den Stock setzen“ und „Auf den Stubben setzen“ ist eine nicht unumstrittene aber in Maßen durchgeführt, akzeptable historische Wallheckenpflegeweise, die aber nicht sehr häufig angewandt wurde. Die Zaunwirkung der Wallhecken musste erhalten werden. Leider wird schon der Begriff „Auf den Stock setzen“ häufig fehlinterpretiert. Einige verbinden damit den Rückschnitt sämtlicher Gehölze (Kahlschlag) bis auf „einen Handbreit über den Boden“ oder das Herabschneiden der Gehölze auf etwa Kniehöhe. In Schleswig Holstein vermengt man gar diese Begriffe Daher sind beide Begriffe zu klären:
Die Begriffe 1. und 2. beinhalten zunächst nicht, wie mancherorts gemeint, den Schnitt sämtlicher Gehölze von dem Wall („Kahlschlag“) sondern nur das Einzelstammliche Herunterschneiden der Gehölze auf eine bestimmte Höhe.
Genauso falsch wie irreführend ist, wenn insbesondere in Schleswig – Holstein, die Begriffe „Auf den Stock setzen“ oder „auf den Stubben setzen“ als das „Knicken“ ausgegeben werden. Das hier verschiedenen und sehr unterschiedliche Pflegeweise gemeint sind, ist mancherorts völlig unbekannt. Das führte dazu, das diese beiden so unterschiedliche Pflegeweisen in dem § 15 b des Schleswig-Holsteinischen Naturschutzgesetz und dem Knickerlass von 1996 mit einander unzulässig vermengt wurden. Das Knicken als knicken ist in dem Land der Knicks“ offensichtlich, auch nicht mehr von der Bedeutung her, bekannt. Man gibt in Schleswig – Holstein, dass “radikale Kappen” (Kahlschlag, Schlagwirtschaft) und „auf dem Stubben setzen” der Gehölze als das „Knicken“ aus. Entsprechend werden dadurch die Gehölze sowie Fauna und Flora schwer geschädigt!
§ 15 b. Absatz 2.
„…..den Knick möglichst alle 10 bis 15 Jahre auf den Stock setzen (Knicken), er darf ihn jedoch nicht in kürzeren Abständen als 10 Jahre knicken.“
Fortsetzung folgt!!!!
Siehe auch Instandsetzung
Die Wallhecke ist vollständig erhalten und sehr gut gepflegt. Der Bewuchs hat einen hohen Strauchanteil (Niederhecke). Der Bewuchs ist nicht lückig, sondern bildet einen geschlossenen, eventuell auch stufigen Mantel. Wird eine Wallhecke neu angelegt, kann der Bewuchs noch lückig und niedrig sein. Die Wallhecke hat eine durchgehende Mindesthöhe von mindestens noch 70 cm sowie eine Kronenbreite von 1 bis 2 Metern und eine Fußbreite von 2 bis 3 Metern. Der Zaun steht vom Wallheckenfuß mindestens 1,5m entfernt. Eine Wallausbesserung, Baumentnahme oder Zaunneusetzung ist nicht erforderlich. Im gleichmäßigen Rhythmus gepflegte Wallhecke. Ausgezeichneter Pflegezustand, alle 10 bis 20 Meter steht ein Uberhälter. Das Buschwerk hat eine Höhe bis um 3 Meter. Die Landschaft sieht strukturreich und ansprechend aus.
Das Strauchwerk alle 8 bis 10 Jahre im 30‑ Meter‑ Abstand abwechselnd auf den Stock zurückschneiden (60 bis 90 cm Höhe). Diese Methode der Abschnittsweisen Totalrodung kann aber einschneidende negative Folgen, wegen der schlagartigen Veränderung des Vegetations‑, Beschattungs- und Feuchtzustandes, für Fauna und Flora haben.
Eine bessere und den heutigen Erkenntnissen entsprechender Methode ist sicherlich das Knicken oder die Sträucher einzeln auszuschneiden, wobei nur maximal die Hälfte der Stämme und Äste entfernt wird, (einzelstammliche Entnahme). Der andere Teil folgt erst, nachdem sich an den Schnittstellen neue Triebe gebildet haben, 8 bis 10 Jahre später. Hier spielt sich ein Pflegerhythmus ein, der auch im Sinne der Ökologie und Arbeitszeit akzeptabel ist. Diese Pflege sollte vorgeschrieben werden. Bäume sind hier als landschaftsprägende Elemente nicht herauszunehmen. Ein Ausasten, außer für ein notwendiges Wegeprofil, ist nicht erforderlich. Die Strauchschicht sollte nicht unter 3 m Breite zurückgeschnitten werden.
Die Wallhecke ist vollständig erhalten und gut gepflegt Sie weist jedoch zum Teil Schädigungen auf. Der Bewuchs kann schon den Charakter einer Baumhecke haben mit allerdings noch gutem Strauchanteil (Niederhecke), wobei die Hochhecken jedoch im Gegensatz zu (A) mehr vertreten sind. Die Wallhöhe ist ähnlich der mit (A) gekennzeichneten aber schon ein wenig niedriger (eingefallen). Die Fuß und Kronenbreiten sind fast gleich.
Der Zaun steht am Wallheckenfuß dadurch kommt es zu Anweidungen. Der Zaun muß auf mindestens 1,5m Entfernung vom Wallheckenfuß neu gesetzt werden. Eine Baumentnahme ist noch nicht nötig. Ein Pflege wie unter (A) beschrieben ist erforderlich. Ein Ausasten, außer für ein notwendiges Wegeprofil, ist nicht erforderlich.
Die Wallhecke ist deutlich degradiert und unebenmäßig. Die Wallhöhe liegt im Schnitt bei 0,5 bis 1 Metern und variiert. Der Zaun steht auf dem Wall dadurch kommt es zu Überweidungen. Der Zaun muß wie in (B) beschrieben neu gesetzt werden. Eine Wallausbesserung ist erforderlich. Es wird Erde auf die lückigen Stellen eingebracht evtl. wird auch falls erforderlich die Wallhöhe erhöht. Der Bewuchs ist kaum oder mäßig gepflegt und hat einen nur geringen Anteil an Nieder‑ und Hochhecken. Die Baumhecke ist vorherrschend. Die mit einem Kreuz gekennzeichneten Bäume sollten nach und nach entfernt werden Das Strauchwerk, wie bei (A) beschrieben, schneiden und periodisch genauso pflegen. Einige Sträucher müssen, in den schon entstandenen Lücken, nachgepflanzt werden. Ein Ausasten, außer für ein notwendiges Wegeprofil, ist nicht erforderlich.
Die Wallhecke ist deutlich unvollständig mit spätem Umtrieb und ab und zu unterbrochen. Der Bewuchs ist schon lückig und bruchstückhaft. Die Baumhecken sind vorherrschend, es gibt kaum noch Niederhecken. Die Wallhöhe ist nicht mehr gleichbleibend und liegt in dem Bereich um 50 bis 70 cm. Die Kronenbreite liegt hauptsächlich bei 0,5 bis 1 Meter. Der Zaun steht meistens schon hinter dem Wall, es kommt zu Überweidungen. Der Zaun muß wie in (B) beschrieben neu gesetzt werden. Eine Wallausbesserung ist erforderlich, es wird Erde auf die lückigen Stellen eingebracht und die Wallhöhe erhöht. Vorhandene Bäume und älteres Strauchwerk ist von der Bodenaufschüttung freizuhalten. Der Bewuchs ist nicht gepflegt und es herrscht die Baumhecke ohne bzw. kaum Strauchanteil vor. Die mit einem Kreuz gekennzeichneten Bäume sollten nach und nach entfernt werden. Sträucher müssen, in den schon entstandenen Lücken, nachgepflanzt werden.
Die Wallhecke ist z.B. infolge Tritterosion in der Regel nicht mehr vollständig erhalten, sehr oft nur bruchstückhaft und nicht mehr oder nicht nennenswert gepflegt. Der Bewuchs ist lückig, Baumhecken und Baumreihen sind vorherrschend, sehr häufig sind stärkere nachteilige Eingriffe erfolgt. Der Wall ist schwer geschädigt, die Wallhöhe ist recht unterschiedlich und liegt in dem Bereich zwischen 30 bis 70 cm. Die Kronenbreite liegt häufig bei 0,5 bis 1 Meter, die Fußbreite fast gleichmäßig zwischen 0,5 und 3 Metern. Der Zaun steht hinter dem Wall oder ist nicht mehr vorhanden, es kommt zu Oberweidungen. Der Zaun muß wie in (B) beschrieben neu gesetzt werden. Eine Wallausbesserung ist erforderlich, es wird Erde auf die lückigen Stellen eingebracht und die Wallhöhe erhöht. Vorhandene Bäume und älteres Strauchwerk ist von der Bodenaufschüttung freizuhalten Sträucher und gegebenenfalls Bäume müssen, in den schon entstandenen Lücken, nachgepflanzt werden. Eine Baumentnahme ist hier aus Natur- und Landschaftsschutzgründen nicht erforderlich. Ein Ausasten, außer für ein notwendiges Wegeprofil, ist nicht erforderlich
Die Wallhecke ist nicht mehr vollständig erhalten und häufig hier oder unter Geländehöhe durchbrochen, deshalb stark wellig. Auch der Bewuchs ist, soweit noch vorhanden, stark heruntergetreten, bruchstückhaft und lückig. Baumhecken‑Fragmente sind vorherrschend. Falls überhaupt, kommen aufgerissene Baumreihen und Einzelbäume sowie einzelne Sträucher vor, die oft starke Erosions- ‑ und Fraßschäden aufweisen. Der Wall ist meistens vollständig degradiert und heruntergeweidet Die Wallhöhe ist in der einzelnen Wallhecke schon stark variabel bis ebenerdig und liegt um 0 – 0,7 Meter. Die Fußbreite liegt häufig bei 1,5 bis 3 Meter, die Kronenbreite bei 0,5 bis 2,0 Metern. Der Zaun steht hinter dem Wall oder ist nicht mehr vorhanden, es kommt zu Oberweidungen. Der Zaun muß wie in (B) beschrieben neu gesetzt werden. Umfangreiche Wallausbesserungen müssen vorgenommen werde, es wird Erde auf die lückigen Stellen eingebracht und die Wallhöhe erhöht. Vorhandene Bäume und älteres Strauchwerk ist von der Bodenaufschüttung freizuhalten Der Wall muß evtl.. auf die Maße von Wall (A) neu profiliert werden. Hier sollten mindestens alle 20 Meter ein Baum sowie Sträucher über die gesamte Länge nachgepflanzt werden, anschließend ist im 8 bis 10‑jährigen Rhythmus, wie in (A) beschrieben, zu pflegen. . Eine Baumentnahme und Ausastung ist aus Natur‑ und Landschaftsschutzgründen nicht erforderlich noch gestattet.
Allen aufgezählten Schädigungsfaktoren kann – meist ohne großen Aufwand -wirkungsvoll begegnet werden, in dem auf sie verzichtet wird oder Rückbau- und Dämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Um Wälle zu beurteilen ist die nebenstehende Zeichnung hilfreich. In sechs Stufen sind die einzelnen Walldegradierungen dargestellt.
Die linke Seite der Querschnittszeichnung ist immer der Weidefläche zugewandt. Die Maße beziehen sich auf Wallhecken des Landkreises Oldenburg.
Wallhecken stehen heute nach den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen und dem Katastergesetz als Grenzmarkierung bzw. Grenzeinrichtung unter besonderem Schutz. Verstöße gegen das Naturschutzgesetz werden meistens mit einer Geldbuße, Verstöße gegen das Katastergesetz mit Strafverfolgung geahndet.
Wallhecken sind in Niedersachsen nach dem § 33 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und dem § 15b des Schleswig – Holsteinischen Landesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Trotz des gesetzlichen Schutzes sind Wallhecken nicht gesichert, sondern höchst gefährdet.
Der nachfolgende Rechtsgrundsatz kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Die Verpflichtung des Zustandszerstörers, einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, ist vom Zeitablauf unabhängig“ VG 22.08.1991”.
Siehe auch “Seite Naturschutz” Gemeinheitsteilung usw.
Die Seite wird noch vervollständigt!!!
Ausschnitte aus dem Urbarmachungsedikt von Friedrich des Großen, König von Preußen 1740-1786
vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland
Wir Friderich, von Gottes Gnaden König in Preußen, Markgraf zu Brandenburg, des heiligen Römischen Reichs Erz-Cämmerer und Churfürst, Souverainer und Oberster Herzog von Schlesien, Souverainer Prinz von Oranien, Neuchatel und Vallengin, wie auch der Grafschaft Glatz, in Geldern, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg und Crossen Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ostfriesland und Meurs, Graf zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen, Bühren und Leerdam, Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Bütow, Arlay und Breda etc. etc.
Thun kund und fügen hiermit zu wissen: § 1.
Ob Wir gleich Unsere Landesväterliche Intention und Vorsorge zum besseren Aufnehmen der Bevölkerung und des Ackerbaues schon mehrmalen, und noch letztlich in dem emanierten Edict vom 8. April 1764, zu erkennen gegeben, so haben sich dennoch in Unserm Fürstenthum Ostfriesland und dem Harlingerlande einige besondere Hindernisse geäußert, wodurch es geschehen, daß daselbst unsere heilsame Absicht bishero nicht hinlänglich erreichet werden können, sondern annoch so manche weitläufige Wüsteneien, Heidefelder und Moräste, welche gleichwohl in Ansehung ihres guten Bodens zur Besaamung, Bepflanzung mit Gehölze und Anlegung neuer Torfgräbereien sehr wohl geschickt sind, ohne Anbau erliegen geblieben.
§ 2.
Eine der vornehmsten von diesen Hindernissen hat nemlich darin bestanden, daß die benachbarten Dorfschaften, welche auf die herum gelegenen wüsten Aecker und Heidefelder zu Zeiten ihr Vieh getrieben, um daselbst einige, wiewol geringe Futterung aufzusuchen, aus diesem ihnen bishero verstatteten, Unserem Fisco unschädlichen Gebrauche, sich unbefugter Weise anmaßen wollen, sothane wüste Aecker und Heidefelder, wovon sie jedoch keine Schatzung entrichten, als ein Eigentum ihrer Heerde anzusehen, und unter ihre Dorfgrenzen zu rechnen, sodann auch, wenn ihnen das Torfgraben in denen Morasten zum nöthigen Gebrauch verstattet gewesen, sich aus diesem Grunde ein ganz unerfindliches so genanntes Aufstrecksrecht zuschreiben wollen, als wodurch selbige in beiden Fällen öfters auf meilenweite Wüsteneien, welche mit dem Kaufgelde ihrer Heerde in ganz keinem Verhältnis stehen, Anspruch zu machen sich unterfangen haben. Da nun aber ein solcher Unfug Unsern unwidersprechlichen Landesherrlichen Regalien zuwider läuft, und Wir fernerhin nicht gestatten können, daß der Anbau von so vielen wüsten Feldern, zum Nachteil des Publici, länger verabsäumet werde, so haben Wir hiemit gewisse ganz billige Principia regulativa festsetzen wollen, welche sowohl bei der Anweisung der wüsten Felder und Moraste an neue Colonisten, als auch bei Entscheidung aller daher entspringenden Streitigkeiten künftighin zur Richtschnur dienen sollen.
§ 6
Die um die Dorfschaften belegenen Heidefelder, das ist, diejenigen unbebaueten Felder, welche harten Sandgrund und keinen Torf haben, auch gemeiniglich mit Heidekraut bewachsen sind, wollen Wir zwar, so lange sich kein Annehmer zur Kultur vorfindet, denen Dorfschaften mit ihrem Vieh zu betreiben, im gleichen Mistplaggen darauf zu hauen, noch ferner verstatten, jedoch müssen selbige kein Eigenthum an solchem Grunde praetendieren, mithin die Ausweisung an neue Colonos auf keine Weise hindern.
§ 7
Einem jeden Dorf soll von diesen obbeschriebenen Heidefeldern ein proportionirlicher und mäßiger District zu Anpflanzung eines gemeinen Gehölzes, zum Nutzen der Dorfschaft, und besonders zum Behuf der Unterhaltung der Brücken, Stege, Schul- und Kirchengebäude, eigenthümlich und unentgeltlich gelassen werden, wann die Eingesessenen des Dorfs solches verlangen, das ihnen anzuweisende Stück tüchtig, um den Viehfraß zu verhindern, bewallen und beschlöten, Eichen darin pflanzen, und wenn diese verdorren, oder nicht auf- oder angehen, immer neue jedes Jahr an deren Stelle setzen, und dergestalt den Anwachs des Holzes mit Ernst und Eifer befördern wollen. Da denn die Schüttemeister auf die Reparation der Wälle und Schlöte, wie auch auf die Anpflanzung der jungen Eichen, Achtung haben, und woferne sie hierin nachlässig befunden werden, von denen Beamten und Forstbediendten zu ihrer Pflicht angehalten werden, auch jeder Hauswirth, wie auch bei Verheiratungen das angehende Ehepaar, eine Anzahl wilder Bäume hieselbst zu pflanzen verbunden sein soll, wovon die Designation jährlich und wie alles nach dieser Vorschrift bei einer Localexamination befunden worden, von Beamten ein Bericht an die Kriegs- und Domainenkammer erstattet werden muß.
§ 8
Da ferne auch ein Dorf mit Grunde anzuweisen vermögte, daß selbiges nicht grüne Anger zu der vorhin beschrieben gemeinen Weide genug hätte, so soll demselben zum benötigten Unterhalt des Viehs annoch ein bestimmter District des nahe gelegenen Heidefeldes gelassen werden. Wobei Unsere Absicht ist, die Eingesessenen dadurch aufzumuntern, ein solches ihnen zugeteiltes Stück Heidefeld nach und nach unter den Pflug zu bringen, und ihre Wirtschaft dadurch in solchen Stand zu setzen, daß sie der mühseligen Futterung ihres Viehs auf den dürren Heidefeldern forthin gänzlich entbehren können. Würde nun die Gemeinde dieses ihnen jedoch ein für allemal zugeteilte Stück Heidefeld, entweder in der Communion oder mit Verteilung an die im Dorfe belegene Heerde, binnen zehn Jahren a dato dieses Edicts, zu Bau- oder Weideland geschickt machen, so soll von ihnen dieserhalb kein Kanon gefordert werden. Neue Colonisten aber mögen sie auf diesem Platz nicht ansetzen, um davon für sich zu profitieren.
Um Wallhecken sicher zu bestimmen habe ich den nachfolgenden Wallheckenbestimmungsschlüssel sowie einen neuen Wallheckenerfassungsbogen der computergerecht gestaltet ist, entwickelt..
Wallhecke – Ja oder Nein?
Sollte der in Frage stehende Bereich in einer der unter (1 a-f) genannten Karten verzeichnet sowie eine Frage von ( 2-8) mit „ja“ beantwortet sei, so ist die Wallhecke sicher festgestellt. Das gleiche gilt, wenn zwei Fragen aus dem Komplex (2-8) oder nur die Frage (3) mit „ja“ beantwortet werden können. Sollte nur eine der Fragen (4-8) zutreffen, ist dieses meist ein sicheres Indiz für eine vorhandene Wallhecke. Sofern eine Wallhecke in den Karten (1a-f) verzeichnet ist , kann aber keine der Fragen (2-8) bejaht werden , so ist dieses ebenfalls ein sicherer Nachweis für eine dort ehemals vorhanden gewesene Wallhecke. Trifft keine Frage zu, so ist eine Wallhecke nicht nachweisbar.
Nach diesem Schlüssel ist auch der ungeübte Mitarbeiter in der Lage, die meisten Wallhecken zu erkennen und einzuordnen. Wer nach diesem Schlüssel arbeitet, wird sehr schnell bemerken, wie vergleichsweise einfach es ist, Wallhecken zu erkennen. Feldbiologische Unsicherheiten lassen sich dennoch nicht ausschließen. Sie sollten im Gespräch mit Kennern dieses Biotoptyps ausgeräumt werden. Das ist besser als falsche Angaben weiterzugeben
Nicht nur die richtige Ansprache von Wallhecken ist wichtig, sondern auch die Kartierung bzw. Bewertung von Wallhecken, um daraus den Schutzbedarf abzuleiten. Hierbei sollten wir uns aber davor hüten, Wallhecken, die nur noch fragmentartig in der Landschaft vorhanden sind und dementsprechend eine schlechte Bewertung erhalten, als minderwertig zu betrachten. Diese Wallhecke ist ohne Einschränkung genauso geschützt wie eine vollständig intakte. Denn nur noch ca. 4 – 6% der heute vorkommenden Wallhecken sind noch vollständig intakt. In Zahlen ausgedrückt sind das in Niedersachsen lediglich 1.200 km. Da bleiben von den ehemals etwa 153.000 km vollständig intakten Wallhecken, die in der Mitte des 19 Jahrhunderts noch bestanden, nicht mehr viele übrig.
Auf der Basis meines praxiserprobten Wallheckenerfassungsbogens, habe ich einen neuen Bogen erarbeitet, der die Erfassung von Wallhecken erheblich vereinfacht und genauere Aussagen zum Zustand der Wallhecken erlaubt. Dieser Erfassungsbogen ist auf einem halbquantitativen Bewertungsprinzip aufgebaut und neunfach gegliedert.
Am Anfang stehen die allgemeinen Daten Datum, Foto, Standort usw. Daran schließt sich die makroskopische Erfassung an. Im Absatz 1 (Wallerfassung) wird die Grobaufnahme vorgenommen.
Im Absatz 2 (Wallzustandsstufen) wird der Wall bezüglich seines Zustandes (A-F), gemäß der auf der Seite 7 abgebildeten Zeichnung, erfasst ( Als alleiniger Erfassungsbogen, ist die Zeichnung auf der Rückseite dieses Bogens abgebildet). Im dritten Absatz (Wallabmessungen) werden die Maße des Walles eingetragen. Der vierte Absatz (Wallbewuchs/ Heckentyp) erlaubt die Einteilung des Heckentyps von A-F sowie eine Erfassung der Bäume und Sträucher.
Im 5. Abschnitt (Graben am Wall vorhanden) wird ein evtl. vorhandener Graben eingetragen.
Mit einer der wichtigsten Absätze ist der 6. Abschnitt (Wallheckenschädigungen); hier werden 31 mögliche Schädigungen aufgeführt . Unter Sonstiges kann zusätzlich noch eine nicht vorgefasste Schädigung eingetragen werden. Der 7. Absatz (Grundstücksbeschaffenheit / umwallte Grundstücksflächen) dient dazu, die jeweilige Grundstücksbeschaffenheit, immer von der Wallinnenseite gesehen, festzuhalten. Im Absatz 8 wird die Punkteauswertung und Einstufung vorgenommen. Der Absatz 9 (Bemerkungen) läßt noch genügend Platz für andere hier nicht erfasste Gegebenheiten.
Auf der Rückseite des Erfassungsbogens sind Zeichnungen abgebildet, um den Kartierer die Einstufung des Walles und seines Bewuchses zu erleichtern. Er bietet sich an, weil sämtliche Daten codiert sind und vollständig in einem Computer erfasst und ausgewertet werden können. Durch sein Punktesystem ist der Zustand der Wallhecke objektiv sehr gut definiert. Zudem ist es möglich, ältere Kartierungsergebnisse in den Wallheckenerfassungsbogen einzubringen, um ebenfalls eine solide Bewertung und Auswertung eines Wallheckenbestandes durchführen zu können. Interessant ist auch, daß auch nicht besonders qualifizierte Mitarbeiter nach kurzer Einweisung in der Lage sind, Wallhecken sicher mit diesem Bogen zu erfassen. Da der Bogen alle notwendigen Kriterien enthält, brauchen diese dann nur noch angekreuzt zu werden. Zeitraubende Schreibarbeiten sind so vor Ort minimiert.
Es ist möglich, verschiedene Daten wie z.B. Ortsteil, Eigentümer, den Verlauf in der DGK 1:5000 usw. am Schreibtisch vorweg einzutragen. Zudem ist der Bogen so gegliedert, daß die unterschiedlichen Erfassungskriterien in Blöcken zusammengefasst wurden, um ein zeitaufwendiges Hin- und Herspringen während des Eintragens im Bogen zu vermeiden. Ein praxisorientierter Erfassungsbogen hilft viel Zeit zu sparen und muß so beschaffen sein, daß Fehler in der Erfassung weitestgehend ausgeschlossen werden. Zugleich soll er dem Auswerter alle nötigen Daten schnell und übersichtlich vermitteln können, die Daten müssen per Datenverarbeitung schnell und zuverlässig abgerufen werden können. Ich meine, daß dieser Bogen diesen Kriterien entspricht. Die Erfassung der Wallhecke erfolgt grundstücksbezogen. Ohne weiteres kann es dazu kommen, daß wenn ein Grundstück vollständig umwallt ist für jede Grundstückseite ein Bogen ausgefüllt werden muß, das kommt ganz auf den Wallheckenzustand der verschiedenen Grundstückseiten an. Ziel ist, eine einheitliche Kartierung und Einstufung sowie Auswertung der Wallhecken zu erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender
Bericht und Vorschläge der NAG zur Situation der Wallhecken in Ganderkesee
Die Gemeinde Ganderkesee hat sich zu dem Agenda Prozeß positiv erklärt. Die Agenda bezeichnen wir auch als Generationenschutzvertrag für alle Lebewesen und Kulturgüter.
Wir sind eine Wertegesellschaft deren Werte sich nicht nur aus der gemeinsamen Sprache sondern unter anderem auch aus der gemeinsamen Kultur, Kulturlandschaft, und Kulturgüter über Jahrhunderte bzw. Jahrtausende gebildet haben. Wallhecken prägten Jahrhunderte/Jahrtausende nicht nur unsere Landschaft sondern auch unsere Lebensweise. Sie zeugen von einem bodenständigen und doch bewegt geprägten Leben, das nicht ohne Entbehrungen war.
Wenn wir den Rückgang der Werte in der Gesellschaft beklagen, dann kommen wir nicht um hin nach den Ursachen zu forschen. Unsere Wallheckenlandschaft und das Kulturgut Wallhecke eignet sich hierfür in besonderer Weise. Denn wir sind im Begriff unsere Wallhecken für immer, trotz besseren Wissen und gesetzlichen Schutz, in weniger als einer Generation zu verlieren. Damit wird auch ein Stück Heimat und einer unserer landschaftlich kulturellen Wurzeln nicht mehr vorhanden sein. Wir schauen meist schweigend dieser Entwicklung, der Vernichtung des Kulturerbes Wallhecke, trotz teilweise besseren Wissen zu. Vielen ist der Wert der Wallheckenlandschaft für Heimat, Natur und Landschaft nicht mehr bekannt. Einigen nicht belehrbaren Landschaftsnutzern, die nur eigennützig und kurzfristig denken, sind die Wallhecken ein Dorn im Auge. Dieser Tagesordnungspunkt soll hier einen Wendepunkt in der gemeindlichen Wallheckenerhaltung und Neuanlage einleiten. Wallhecken und die damit verbundenen Lebensgemeinschaften brauchen Freunde, werden Sie alle Freunde, Freunde der Wallhecken! Lassen Sie uns hier und heute, einen auf Dauer ausgerichteten Generationenvertrag schließen, um die Wallhecken und unsere Wallheckenlandschaft auch für die uns nachfolgenden Generationen zu sichern und zu erhalten.
81 % = 225 Km der noch in der Gemeinde Ganderkesee vorhandenen Wallhecken haben starke Eingriffe. 78 % = 176 km werden durch Überweidung gefährdet bzw. zerstört. Der Landkreis hat in der Gemeinde Ganderkesee nur ca. 10 Km in 11 Jahren auszäunen lassen. Das heißt jedes Jahr wurden nur rund 0,9 km Wallhecken ausgezäunt. Bei dieser Auszäunungsgeschwindigkeit werden wir 195 Jahre brauchen bis alle gefährdeten Wallhecken ausgezäunt sind, dann wird es aber kaum noch etwas zum auszäunen geben. Wie wir jetzt bei einer Überprüfung festgestellt habe, wird pro 10 Jahre der Wall je nach Höhe, Breite und Intensität um 10 –30 cm heruntergeweidet. Das heißt, daß ein 1m hoher Wall in ca. 35- 100 Jahren und ein 50 cm Wall in 17 –50 Jahren nicht mehr vorhanden sein wird. Der Rückgang der Tier und Pflanzenwelt wird entsprechend sein, die Roten Listen immer länger. Dagegen können und müssen wir etwas tun, wenn wir nicht im Agendaprozeß, aber vor allem vor uns selbst nicht unglaubwürdig werden wollen. In einem flächendeckenden Biotopverbundsystem eignet sich kein Landschaftsbestandteil besser als die Wallhecke mit ihrem Bestand von bis 1800 Tier und mehr als 2000 Pflanzen und Pilzarten als Verbindungsglied in der Landschaft. Die Wallhecke spielt in unserem Ökosystem eine herausragende Rolle, der Heimatliche, Kulturelle und Erholungswert ist ebenso hoch anzusetzen. Nicht zu verschweigen ist, daß die Gemeinde Ganderkesee dank der Unterstützung, der Rats- und Ausschußmitglieder sowie der Gemeindeverwaltung einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Wallheckenlandschaft geleistet hat. Hierfür sei allen gedankt. Aber diese Maßnahmen reichen nicht aus um die Vernichtung unserer Wallheckenlandschaft zu stoppen. Denn nur 4,5% der 1842 vorhandenen, gleich 19 % der heute noch vorhandenen, Wallhecken sind in einem guten Zustand, der Rest mehr oder minder bis fast zur Unkenntlichkeit degradiert. Über 1093 km = 80% der 1842 noch vorhandenen Wallhecken vernichtet.
Um hier eine wesentliche Besserung zu erreichen schlage ich daher vor:
1. daß regelmäßige Informationsveranstaltungen in den Ortschaften und Schulen durchgeführt werden, um dort über den besonderen Schutzstatus und Wert der Wallhecken zu informieren.
2. das die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Mindestlänge Wallhecken anzulegen.
3. die Gemeinde sich verpflichtet, innerhalb 5 Jahren alle in Gemeindebesitz befindlichen Wallhecken, soweit erforderlich pflegt und soweit nicht mehr vorhanden wiederherstellt.
4. die Gemeinde Ganderkesee einmal jährlich den Tag der Wallhecke einführt. An diesem Tag soll gemeinsam mit der Bevölkerung eine neu angelegte Wallhecke bepflanzt oder eine Wallhecke gepflegt werden.
5. das die früher üblichen Wallheckenschau wieder eingeführt wird. Die Wallheckenschaukommission sollte aus je einem Vertreter der im Rat vertretenen Parteien, der Gemeindeverwaltung, der Landwirtschaft und der Naturschutzverbände bestehen. Aufgabe der Wallheckenschau soll sein , daß alle im Gemeindegebiet noch vorhandenen Wallhecken; Stand 1989 NAG Kartierung und nachfolgend neu angelegte Wallhecken, in einem schaufreien Zustand sind.
Gerade durch die Einführung solch einer Wallheckenschaukommission können Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft vermieden werden.
Bei Ihrer jetzigen Beratung vergessen sie nicht, daß sie eine ganz besondere Verantwortung gegenüber unseren uns nachfolgenden Generationen haben. Wer wirklich „Schöpfung bewahren und erhalten will“ kann diesen Vorschlägen nur zustimmen.
Georg Müller
1 Vorsitzender
Seminar vom 22 – 23.6.1994
Aktuelle Fragen zum Schutz von Wallhecken (Norddeutsche Natuschutzakademie / Friedeburg)
Ganderkesee, den 21.Juni 1994
Zusammenarbeit von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz
Erwartungen eines ehrenamtlichen Wallheckenschützers an die Naturschutzbehörden.
Von Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie wurde ich gebeten, das Referat “Erwartungen eines ehrenamtlichen Wallheckenschützers” unter dem Thema “Zusammenarbeit von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz” zu übernehmen. Diese Gelegenheit nutze ich gern, um meine Sicht zur Sache darzustellen. Sie ist weitgehend deckungsgleich mit den fachlichen Auffassungen des Verbandsnaturschutzes. Ich selbst bin Vorsitzender der Naturkundlichen Arbeitsgemeinschaft Ganderkesee, einem lokalen Naturschutzverein, und Wallheckenbeauftragter der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Wardenburg, bin also im nichtstaatlichen Verbandsnaturschutz tätig.
Es wäre aufschlußreich und wichtig gewesen, wenn zum Umgang mit den Vertretern des privaten Naturschutzes auch aus der Sicht der Behörden Position bezogen würde. Vielleicht erbringt das ja die gemeinsame Diskussion. Denn Wallheckenschutz bedeutet konstruktive und sich ergänzende Zusammenarbeit beider Seiten. Wie die Referentenliste dieser Veranstaltung zeigt, überwiegt die behördliche Seite entgegen dem Tagungsthema bei weitem. Ich hoffe sehr, daß das abschließende Meinungsbild die Verbandsaspekte paritätisch berücksichtigt.
Fast überall in Niedersachsen ist die Gemeinheitsteilung zugunsten der erstmaligen Einweisung privatbäuerlichen Grundbesitzes flächendeckend von etwa 1800 bis 1850 durchgeführt worden. An dieser Stelle ist zu erwähnen, daß zwar die Wallhecken seit 1935 unter Naturschutz stehen, aber schon seit der Gemeinheitsteilung und früher gesetzlich geschützt sind. Das wurde sowohl in den damaligen, bis heute nach wie vor gültigen Gemeinheitsteilungsgesetzen niedergeschrieben, die je nach Region unterschiedlich waren, als auch in den Katastergesetzen berücksichtigt, die in die Niedersächsische Gesetzgebung einflossen und bis heute nachwirken. Urkunden weisen den Schutz von Wallhecken schon mindestens seit dem 11. Jahrhundert nach.
Nähere Einzelheiten sollen an Hand einiger Lichtbilder und Folien erläutert werden. (2)
Bild 1 Handrißkarte (Folie): Katastergesetz
Im § 75 dieses Gesetzes steht ” Die Grenzen der Grundstücke werden in den Handrissen mit schwarzer Tusche nachgezogen. Wird jedoch die Grenze durch einen Wall gebildet, so ist außerdem dessen Lage durch einen oder zwei Parallelstrich (je nachdem, ob die eine Seite oder die Mitte der Befriedigung der Grenze ausmacht) anzudeuten, und zwar bei Wällen mit brauner, bei Gräben mit blauer Tusche. Hierbei ist die Breite eines Walles incl. der Wallgraben zu 12, die eines Grabens zu 6 Fuß anzunehmen.” (1 Fuß = 0,3m).
Somit dürfte entgegen anderslautenden Auffassungen- feststehen , daß alle seinerzeit existierenden Wallhecken mindestens im Lande Oldenburg geodätisch aufgenommen und kartographisch verzeichnet worden sind.
Folie 2 Gemeinheitsteilungsgesetz
Verordnungen, Rescripte und Resolutionen vom 1sten Januar 1802 bis zu 8ten März 1811 im Herzogthum Oldenburg
Gemeinheitsteilungs- Gesetz von 1804
XIII.
Ein jeder Interessent muß die, ihn zugetheilten, Placken innerhalb drey Jahren, wovon dasjenige, in welchem die Zumessung geschieht, das erste ist, gehörig befriedigen. Bey der Vertheilung selbst ist zu regulieren, auf welche Weise diese Befriedigung geschehen, und wie dabey von den Landnachbaren concurrirt werden solle.
Allgemeine Vorschriften (1804)
Vierter Teil , § 22
f) Bey diesen und allen übrigen Abfindungs-Placken wird für die Befriedigung jedesmal, außer der Maaße assigniert.
in niedrigem moorigten Boden, zu einem Wassergraben, an jeder Seite ein Streifen von 6 Fuß Breite;
in höherem sandigen Boden, zum Erdwall, ein Streifen von 12 Fuß Breite, wovon 6 Fuß für den Wall und dessen Bermen, und 3 Fuß an jeder Seite zum Wallgraben gerechnet werden;
wo zwey Placken neben einander zugemessen werden, da wird der Raum zur Zwischenbefriedigung nur einmal vergütet.
wo der zuzumessende Placken an eine vorhande alte Befriedigung stößt, da bleibt nichts zu einer neuen Befriedigung liegen; sondern die Zumessung fängt unmittelbar von dieser alten Befriedigung an. Wenn jedoch selbige aus einer Hecke oder Zaun besteht, so werden 6 Fuß vom Stamm der Hecke oder den Hauptpfählen des Zauns als zu der alten Befriedigung gehörig angesehen.
§28
a) Wegen der Befriedigungen:1. Wer mit seinem Placken an eine alte Befriedigung anschließt, übernimmt die Unterhaltung derselben zur Hälfte, nämlich entweder in der halben Breite und ganzen Länge, oder in der ganzen Breite und halben Länge; doch ist ersteres gewöhnlicher, und letzteres nur dann vorzuziehen, wenn die alten Befriedigung eine lebendige Hecke ist. Doch steht es dem Besitzer des älteren Plackens allemnal frey, die Unterhaltung der alten Befriedigung ganz zu behalten. 2. Die Befriedigung zwischen zwey neuen Placken müssen beyde Besitzer, jeder zu Hälfte machen und unterhalten. 3. Die Befriedigung eines Plackens längs einem öffentlichen Wege macht und unterhält der Besitzer des Plackens alleine. 4. Die Befriedigung längs eines Privatweges wird zu Hälfte von dem Besitzer des Plackens und zur Hälfte von den Interessenten, für welche der Privatweg bestimmt ist, unterhalten…..
Nach dem Oldenburger Gemeinheitsteilungsgesetz von 1804 ist festgeschrieben, daß ein Streifen von 3,60 m aus der Gemeinheit den Grundeigentümern zur Anlegung von Wallhecken kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Daran war unter anderem die Bedingung geknüpft, Wallhecken anzulegen, zu erhalten und zu pflegen.
Jahrelang wurde die heutige Gültigkeit dieser Bedingungen von den verschiedensten Behörden und Ministerien verneint. (Den langen behördlichen Schriftwechsel dazu möchte ich hier nicht ausbreiten, da das den zeitlichen Rahmen sprengen würde.) Die aufschlußreiche Anmerkung eines hochrangigen behördlichen Sachgebietsleiters möchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten. Er teilte mir lapidar mit: „Ach wissen Sie, mit alten Wallhecken und speziell Ihrem Ansinnen befassen wir uns nachrangig. Den Schreiber versuchen wir grundsätzlich erst einmal von seinem Anliegen abzubringen und zu beruhigen. (Und jetzt kommt die entscheidende Aussage:) Wer kennt sich denn mit diesen alten Gesetzen noch aus. Das aufzurollen, macht doch viel zu viel Arbeit!” Andere verlagern das Thema schnell auf Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Anfragenden, z.B. kam da die Aussage, „nur Wallhecken die wir kartiert haben sind Wallhecken“ oder „Sie sind doch schließlich kein Jurist“. Hier erwarte ich eine andere Einstellung der behördlichen Ansprechpartner, auch gegenüber einem nicht so wortgewandten Nichtakademiker.
Mittlerweile ist es unstrittig, daß die Gemeinheitsteilung bis heute noch nicht aufgehoben ist. Da ist es auch nicht besonders hilfreich, wenn das Niedersächsische Umweltministerium die Pflicht der Wallheckeneigentümer, Wallhecken zu belassen, zu pflegen und wiederherstellen, bejaht, aber andererseits davon spricht, daß ein Wiederherstellungsgebot nicht mehr ausgesprochen wird, wenn die Wallhecke schon seit Jahrzehnten nicht mehr besteht. Dieses wird damit begründet, daß hier übliche Gepflogenheiten und `Vertrauensschutz’ (was immer das sei!) maßgebend seien. Das Ganze käme überdies der Verjährung sehr nahe, denn -so ein Verwaltungsbediensteter wörtlich- `selbst Morde würden ja schließlich auch nach 30 Jahren verjähren’. Diese Einstellung paßt nicht zusammen mit der durchaus jahrhundertealten Wahrung von privaten Besitzständen, ob Stau- und Wasserrechte, Schwengel-, Mühlenrechten oder Überwegungsrechten. Bei diesen Rechten ist noch niemand in vergleichbarer Weise auf die Idee gekommen, sie zu verdrängen, zu vergessen oder in Frage zu stellen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Wegeseitenränder (Niedersächsische Gemeindeordnung usw.). Öffentliche Lasten (Grunddienstbarkeiten) brauchen nirgends eingetragen zu sein, “sie bestehen”. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an die Wiedervereinigung, an “Grundstücksrechte” von Alteigentümern.
Bei den Wallhecken erwarte ich, daß öffentlicher Besitz und alte Rechte ebenso streng und konsequent in Widerspiegelung der historischen Entwicklung verteidigt und nicht anders als Privatrechte behandelt werden. Etwaige Fehler, die den Behörden beim Umgang mit Wallhecken unterlaufen sind (wobei dabei nicht nur Unwissen, sondern auch Vorsatz eine Rolle gespielt haben dürfte), sollten kein Grund sein, wie bisher weiterzumachen. Dies sage ich auch eingedenk der Brisanz der 3,60 m-breiten Streifen öffentlich zur Grenzmarkierung ausgewiesener Wallhecken, die gleichsam als `Dauerleihgabe’ des Staates aufgefaßt werden müssen und wiedereinzurichten sind.
Bild 3: Zeitungsartikel vom 15.4.1994 Lüneburger Verwaltungsgericht
Das Lüneburger Verwaltungsgericht hat vor kurzem zugunsten der Stadt Lüneburg gegen einen örtlichen Wasserverband entschieden, daß Urkunden (Grunddienstbarkeiten) aus dem Jahr 1348 und 1407 heute noch gültig sind.
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts, also seit der Gemeinheitsteilung bis heute, wurden allein in Niedersachsen etwa 60.000 km Wallhecken trotz gesetzlichen Schutzes zerstört. Dieses bedeutet, daß Wallhecken auf einer Fläche von 21.600 Hektar oder anderherum 216.000.000 ( 216 Millionen) m² entfernt und in überwiegend landwirtschaftliche Nutzung genommen worden sind. Das ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß, da diese Flächen ausschließlich für die Befriedigung der Flächen gewidmet sind. Eine Umwidmung hat es meines Wissens nicht gegeben, auch im Zuge von Flurbereinigungen, die andererseits stets gehalten sind, den staatlichen Flächenanteil im Sinne der Gesetze zur Gemeinheitsteilung und des naturschutzgesetzlich seit 1935 bestehenden eindeutig formulierten Wallheckenschutzes zu sichern und ausnahmslos zu beachten. Eine Einseitige Änderung der Real- bzw. Grunddienstbarkeiten durch die Grundeigentümer kann so nicht mehr hingenommen werden und stört den Rechtsfrieden in mittlerweile unerträglichem Ausmaß. Ohne mindestens stillschweigende behördliche Duldung konnte dieses Zerstörungswerk nicht geschehen.
Ich fordere deshalb eine Rückführung der staatlichen Heckenstreifen in staatlichen Besitz; das wäre eine umfangreiche Aufgabe für die Raumneuordnung und Agrarstrukturverwaltung. Betroffenen Grundstückseigentümern könnte verdeutlicht werden, daß diese Flächen ihnen kostenlos zur Verfügung stehen. Im Zweifel sollte diese Rechtsposition gerichtlich (das würde ohnehin schnell der Fall sein) oder gesetzlich abgesichert werden, gesetzlich ähnlich wie im Falle der zur Verfügung zu stellenden Uferrandstreifen, die allerdings erworben werden müssen.
Diese Rechtsauffassung wird unterstützt durch die
Vorschriften des Forst und Agrarrechts (Reallastengesetz) vom 17.5.1967
§ (1) Auf altem Recht oder Herkommen beruhende Reallasten und Grunddienstbarkeiten die vor der Anlage des Grundbuches entstanden und im Grundbuch nicht eingetragen sind, können durch gerichtlich oder notariell beurkundeten Vertrag zwischen den Berechtigten und dem Eigentümer des belasteten Grundstücks aufgegeben oder umgewandelt werden….’
Mit anderen Worten: solange keine Aufhebungsverträge abgeschlossen wurden, gelten die alten Rechte und Pflichten unverändert weiter.
In diesem Zusammenhang ist interessant zu wissen, auf welchem Verfahrensweg und in welcher Art und Weise diese Fläche zu bestimmten Bedingungen den heutigen Grundeigentümern kostenlos zur Verfügung gestellt wurden und welche Folgenutzung sich hier anschloß. Für diese Flächen sind überdies bis heute keine Steuern oder Pachten zu zahlen gewesen. Im.Steuerkapital- Ermitlungsgesetz für Grundstücke vom18. 5.1855 ist festgelegt worden, daß die Kosten für die Erhaltung der Befriedigungen bei der Abschätzung des Reinertrages der Grundstücke zu berücksichtigen sind. Im Klartext bedeutet es, daß für den Erhalt der Befriedigungen Steuernachlaß gewährt wurde und sich an dieser Tatsache bis heute nichts geändert hat. Es ergäben sich daraus sicherlich Millionenbeträge, die nach Art einer Steuerhinterziehung der Staatskasse vorenthalten geblieben wären (bei 21.600 ha wären das heute bei 1.000 DM Pacht (Mischpreis) pro Hektar Weide/Ackerland etwa 21 Mio DM jährlich).
Der Wallheckenschutz hat heute -je nach persönlichem Interesse von Verwaltungsbeamten, Politikern oder Ausschußmitgliedern- einen mehr oder weniger hohen Stellenwert. Hier darf allgemein ein noch größeres und entschiedenes Eintreten der unteren Behörden zugunsten der Wallhecken erwartet werden. Zivilcourage und Standhaftigkeit von Behördenmitarbeiter sind ebenfalls Tugenden, die ich häufig vermisse. Leider sind damit auch Streß und Karrieregefährdung des einzelnen verbunden. Oftmals nützt auch die Unterstützung der Naturschutzverbände nicht, es sei denn, es wird eine breitere Information der Öffentlichkeit betrieben. Drohungen von Antragstellern und deren politischen Verbindungsadressen sollten keine Entscheidungsgrundlage sein. Es kann nicht angehen, daß Klage über Untere Naturschutzbehörden geführt wird, die Wallhecken mitunter nicht als solche bezeichnen und anerkennen, offenbar, um den § 33 zu umgehen.
Wer Wallhecken beseitigt, sollte nicht allein mit den unergiebigen Bußgeldern rechnen müssen, vielmehr ist ihm die Wiederherstellung des bisherigen Zustandes gem. § 63 Nds. NaturschutzG aufzuerlegen und das Delikt im Strafgesetzbuch wie zu Zeiten des Reichsnaturschutzgesetzes aufzunehmen. Den Landkreisen sollte die Ahndung nicht allein obliegen, da das oftmals zu milde ausfällt. Die Mehrheit der Wallheckenfrevler würde sich überlegen, ob sich die Beseitigung noch lohnt. Auch in eigenmächtig-großzügiger Abänderung von Teilgenehmigungen (z.B. von Wallheckendurchfahrten). Die komplette Wiederherstellung wird viel zu selten auferlegt, obwohl es als sinnvolles Instrument gesetzlich vorgeschlagen wird.
Hier erwarte ich eine grundlegende Änderung im Umgang mit Wallhecken und anderen Landschaftsbestandteilen. Nach Außen wird des öfteren (auch bei solch Gelegenheiten wie diese) der Wallheckenschutz besonders hervorgehoben, während er in Wirklichkeit nicht oder nur mühsam praktiziert wird.
Manche Unteren Naturschutzbehörden schrecken auch nicht davor zurück, in Fachaufsichtsverfahren der Bezirksregierung Weser-Ems die Unwahrheit zu sagen. Presseöffentliche Fälle sind bekannt.
Aber es gibt auch positive Beispiele zu berichten. An erster Stelle sind die Bezirksregierung Weser Ems und das NLÖ zu nennen, die sich sehr schnell der Wallhecken annahmen, nachdem von Seiten des außerbehördlichen Naturschutzes dieses nachdrücklich angemahnt wurde. Aber auch Untere Naturschutzbehörden haben hier einen positiven Wandel vollzogen (Beispiel: Stadt Delmenhorst, Landkreis Aurich). Für den Landkreis Oldenburg steht dieser Wandel noch aus. Allerdings ist die notwendige Sensibilität des Themas von Sachbearbeitern in Gebietskörperschaften oftmals noch unzureichend oder sie reagieren auf Anfrage eher gereizt abwehrend. Umso wichtiger ist es, daß diese Mitarbeiter Kritik an den Behörden nicht als persönlichen Angriff werten. Ich halte es für dringend notwendig, daß nicht primär Anstoß genommen wird an Vorträgen und Briefen, auch wenn diese handschriftlich, ungewollt schroff oder vermeintlich arrogant, in einem nicht einwandfreien Deutsch vorgetragen werden. Im Vordergrund müssen vielmehr die darin enthaltenen fachlichen Aussagen und deren sorgfältige Überprüfung stehen.
Aufgrund der Kürze der mir zugedachten Vortragszeit möchte ich zu weiteren “Erwartungen eines ehrenamtlichen Wallheckenschützers” auf mein 1989 im BSH-Verlag erschienenes Buch verweisen, dessen Inhalte mittlerweile in Kommentaren des Niedersächsichen Naturschutzgesetzes, in der NLÖ Veröffentlichung und anderen Fachveröffentlichungen integriert sind.
Wichtig sind insbesondere die folgenden Kapitel (die Informationsblätter dazu liegen hier aus):
Bild 4: Folie
Was ist eine Wallhecke? (S. 18- 21)
Rechtslage auf den Seiten (S. 79- 87)
Schleichender Verlust von Wallhecken durch Generalisierung der Karten (S. 92-95)
Bestandsschutz für vorhandene Wallhecken und Wälle (S. 96)
Bedeutung der Wallhecke für die Landwirtschaft und Landschaft (S. 102-105)
Vernetzung von Wallhecken und Biotopverbund (S. 131-132)
Schädigen und Beseitigen von Wallhecken, Schadensablauf und landschaftliche Bedenken
(S. 142-153)
Beurteilung von Wallhecken (S. 161)
Bestandserfassung, Sanierung und Pflege (S. 196)
Allerdings ist dieses Buch vergriffen und daher über den Buchhandel nicht mehr zu beziehen, . Es ist in jeder größeren Bibliothek oder über Fernleihe zu erhalten.
Wie soll es weitergehen?
Von den Naturschutzbehörden erwarte ich erheblich mehr Initiative und Durchsetzungsvermögen für den Schutz, Erhalt, die Wiederherstellung und Neuanlage der Wallhecken. Ebenfalls sollte mit nicht so genehmen oder manchmal ungewollt aus Überzeugung “nervenden Wallheckenschützern” eine möglichst konstruktive Zusammenarbeit angestrebt werden. Vor allem sollte eine noch bessere fachliche Unterrichtung der Mitarbeiter erfolgen, die für die Wallhecken im Amt verantwortlich oder im Gelände tätig sind. Ich erwarte von ihnen, daß sie die Frage “Wallhecke – Ja oder Nein” fachlich korrekt nach bestem Wissen beantworten können. Und falls dieses nicht möglich ist, sollte man sich nicht scheuen, fachlichen Rat auch bei den außerbehördlichen Wallheckenschützern einzuholen. Eine konstruktive Zusammenarbeit beider Seiten halte ich für unerläßlich, um den Wallheckenschutz voranzubringen. Der behördliche und der außerbehördliche Naturschutz sollten nicht in Gegnerschaft stehen, sondern gemeinsam versuchen, ungeklärte Fragen einander ergänzend zu lösen.
Dazu gehört natürlich auch, daß der behördliche Naturschutz den außerbehördlichen in die einschlägigen Entscheidungsprozesse rechtzeitig mit einbezieht. Manche Mißstimmung könnte so vermieden werden.
Das Wort `konstruktiv’ sollte nicht nur eine Worthülse ohne Inhalt sein. Deshalb möchte ich Ihnen einen älteren Wallheckenbestimmungsschlüssel sowie einen neuen Wallheckenerfassungsbogen der computergerecht gestaltet ist, kurz vorstellen.
Es werden zur Zeit, aus zeitlichen Gründen, keine Veranstaltungstermine mehr genannt.
ZDF Dreharbeiten am 16.06.2002 in der Gemeinde Ganderkesee zum Thema Wallhecken
Wallheckenausstellung vom 17.06.- 02.08.2002 in der OLB in Wildeshausen
Am 17.06.2002 fand in der OLB (Oldenburgische Landesbank) in Wildeshausen eine Wallheckenausstellung und Wallheckenplakataktion Vorstellung statt. Die Schirmherrschaft für die Plakataktion, und die Ausstelklungseröffnung hat der Niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uwe Bartels übernommen. Die Drucksponsoren dieser Aktion sind: als Hauptsponsor die OLB, des weiteren die Firma Umweltschutz Nord. Die Ortsgruppe Delmenhorst des NABU (Naturschutzbund Deutschland) und die BSH (Biologische Schutzgemeinschaft Weser-Ems) unterstützen die Plakataktion. Damit geht für mich ein altes Anliegen in Erfüllung: Es ist für den Erhalt der Wallhecken, so hoffe ich, ein Schritt, dem aber noch viele folgen müssen.Durch die Schirmherrschaft des Ministers Herrn Bartelsd werden die Wallhecken einen ihr gebührenden und gehobenen Stellenwert in der Öffentlichkeit erhalten.
Die Veranstaltung war mit rund 90 Personen sehr gut besucht. Es waren außer dem Minister Uwe Bartels, der Landtagsabgeordnete Christian Schack, der Landrat des Landkreises Oldenburg Herr Frank Egger, der Bürgermeister von Ganderkesee Herr Gerold Sprung, Herr Dr. Friedmann Vorstandsmitglied der OLB, Filialdirektor Herr Grewing, Herr Prof. Dr. Remmer Akkermann, Frau Margitta Spiecker, und und……anwesend.
Ausstellungseröffnungsfotos
Von links: Christian Schack, Uwe Bartels, Georg Müller Christel Zießler,
Rechts: Gerold Sprung
Verschiedene Teilnehmer der Veranstaltung
Nachfolgend werden sämtliche Redebeiträge in der Reihenfolge
der Rednerliste der Veranstaltung dargestellt.
Vorstellung der Wallhecken Plakat Aktion / Ausstellung Wallhecken am Montag, dem 17. Juni 2002, 17:00 Uhr, in der Filiale Wildeshausen
Rede Dr. Friedmann Vorstandsmitglied der OLB
Sehr geehrter Herr Minister Bartels,
sehr verehrte Damen, meine Herren!
Zunächst auch von meiner Seite herzlichen Dank für Ihren Besuch und für Ihr Interesse an unserer heutigen Veranstaltung.
Mein besonderer Dank gilt Ihnen, Herr Minister Bartels, für Ihre Schirmherrschaft bei diesem Projekt und dafür, dass Sie dies auch persönlich hier und heute zum Ausdruck bringen. Angesichts der hohen Anforderungen an Ihr Amt und die damit verbundenen derzeitigen Turbulenzen im Agrarbereich habe ich davor großen Respekt.
Sicherlich ist das heutige Thema auch etwas sympathischer als viele andere Probleme, mit denen man sich als Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herumschlagen muss ‑ um es einmal salopp auszudrücken.
Wie sympathisch und nahe Ihnen, Herr Bartels, das Thema ist, unterstreicht ein Artikel in der Nordwest‑Zeitung Oldenburg, mit der Überschrift „Minister greift beherzt zum Spaten ‑ Wallhecke gepflanzt.” Sie lassen Ihren Worten also auch Taten folgen ‑ mein Kompliment.
Meine Damen und Herren, Wallhecken sind für unsere Region wichtig und typisch, denn sie prägen und gestalten unsere Landschaft seit Jahrhunderten und viel mehr als andernorts. Wer die z. T. sehr ausgeräumten Landstriche in großen Teilen Deutschlands gesehen hat, der weiß den gestaltenden Charakter von Wallhecken zu schätzen. Von den übrigen positiven Effekten einer Wallhecke ganz zu schweigen. Doch davon später mehr aus fachmännischer Sicht.
Das eine Bank sich von diesem Thema angesprochen fühlt, meine Damen und Herren, mag zwar auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen.
Aber wer die OLB kennt, der weiß, dass wir als Regionalbank mit dem Anspruch „die Bank die hier zu Hause ist” auch über den Tellerrand des eigentlichen Bankgeschäftes hinausblicken. Dies bezieht sich insbesondere auf die Förderung des Geschäftsgebietes in vielfältiger Form.
Die Kulturförderung spielt dabei eine große Rolle, aber wir widmen uns auch anderen sinnvollen und wichtigen Bereichen. Unsere „Umwelt” im weitesten Sinne war und ist dabei immer wieder ein Thema, dem wir aufgeschlossen gegenüber stehen. Als Beispiele möchte ich hier folgende Aktionen nennen: „Umwelt macht Schule” oder „Wasser ist Leben” oder hier bezogen auf den Platz Wildeshausen die Aktion „Solar 2000 der Berufsbildenden Schulen”.
Besonders gerne begleiten wir Projekte, die mit großem persönlichen Engagement einzelner Personen oder Gruppierungen verbunden sind. Dies ist ohne Zweifel bei unserem Thema Wallhecken der Fall. Das intensive Bemühen von Herrn Georg Müller, die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Jugend über die Bedeutung der Wallhecken für unsere Kulturlandschaft zu informieren, verdient höchste Anerkennung. Das gilt ebenso für den Naturschutzbund Delmenhorst, in Person von Frau Margitta Spieker und die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte/Weser‑Ems, in Person von Herrn Prof. Dr. Remmer Akkermann, die ich ebenfalls herzlich begrüße und die Herrn Müller bei seinen Aktivitäten nach Kräften unterstützen.
Diese Aufklärung ist eine wichtige Voraussetzung für eine Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit. Das gilt nicht nur für einzelne Gruppen, wie z. B. die Landwirtschaft. Dem Agrar‑Sektor oder auch dem Staat die Verantwortung für das Thema zuzuschieben, das ist zu einfach. Vater Staat kann nur den Rahmen geben. Natur‑ und Landschaftsschutz ist jedoch eine Aufgabe für alle. Jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten.
So hoffe ich sehr, dass die von Ihnen, lieber Herr Müller, konzipierte Aktion mit informativen Plakaten und Handzetteln, ebenso wie Ihre Ausstellung, auf fruchtbaren Boden fallen wird und wünsche dabei viel Erfolg. Sie werden uns gleich noch die Einzelheiten erläutern.
Zuvor bitte ich jedoch Herrn Minister Bartels um ein Grußwort.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede des Niedersächsischen Minister für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung Uwe Bartels
Grußwort anlässlich der Eröffnung der Ausstellung
„Wallhecken” und Vorstellung der „Wallheckenplakataktion”
am 17.6.2002 in der OLB‑Filiale Wildeshausen
Anrede
Dank für die Einladung.
Meine Damen und Herren,
als Herr Georg Müller mich bat, die Schirmherrschaft über die Wallheckenplakataktion und diese Ausstellung zu übernehmen, habe ich spontan und ohne zu zögern zugesagt.
Denn Wallhecken als landschafts‑ und regionaltypische Elemente und ihre Erhaltung liegen mir besonders am Herzen. Daher habe ich gerne die Schirmherrschaft übernommen.
Einigen von Ihnen ist sicher auch mein Engagement um die große Hecken‑Benefiz‑Fahrradtour des NABU Oldenburg im letzten Jah
Diese Tour wurde auch finanziell ein großer Erfolg und mittlerweile konnten im Rahmen dieser Aktion die ersten Wallhecken neu angelegt werden.
Meine Damen und Herren,
auch diese Ausstellung und die Wallheckenplakataktion haben nach meinem Dafürhalten Vorbildcharakter, führen wir uns doch die hohe Bedeutung der Wallhecken vor Augen:
Sie besteht hauptsächlich im ökologischen Wert dieser Vernetzungselemente als Lebensraum für zahlreiche schutzwürdige Tier‑ und Pflanzenarten. Darüber hinaus dienen die Hecken der Verbesserung des Kleinklimas und der Prägung, Belebung und Verschönerung eines typischen, historisch gewachsenen Kulturlandschaftsbildes. Aber auch heute noch haben Wallhecken eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung: Sie schützen Weidevieh vor Sturm, Regen sowie starker Sonneneinstrahlung, beugen Erosionen vor, verbessern die Wachstumsbedingungen für Pflanzen in ihrem Windschatten und verhindern das Eindringen negativer Emissionen auf die angrenzenden Flächen.
Die Hecken, meine Damen und Herren, benötigen deshalb als wertvolles Kultur‑ und Naturerbe auch heute unser besonderes Augenmerk und unseren Schutz.
Mit dieser Ausstellung und Aktion wird deshalb der richtige Weg beschritten: Schutz der Wallhecken durch Vermittlung von prägnanter Information an alle Interessierten, sowohl Erwachsene als auch Kinder. Denn nur wer die Vielfältigkeit und Bedeutung dieser Landschaftselemente kennt und die ökologischen Zusammenhänge versteht, wird sich auch für deren Erhaltung einsetzen.
Dieser Tatsache war sich Herr Müller von Anfang an bewusst.
So stand für ihn schon bei der Entwicklung seiner Plakate zwischen 1998 und 2000 der Gedanke im Vordergrund, ein Poster zu entwickeln, dass einen knappen aber zugleich umfassenden
Überblick über den Aufbau einer Wallhecke sowie deren Lebensgemeinschaften bietet.
Es sollte einen ebenso kurzen wie informativen Text beinhalten, der für Laien leicht verständlich ist und Kinder wie Erwachsene gleichermaßen anspricht.
Darüber hinaus sollte es als Informationsplakat konzipiert sein, das für den Schulunterricht geeignet ist und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Deshalb wurde das Plakat schon während der Entwicklung wiederholt Lehrern, Laien und Kindern vorgelegt, um es noch prägnanter und wirksamer gestalten zu können.
Die farbige und darüber hinaus jetzt auch im Postkartenformat erhältliche Schautafel kann nunmehr für den Schulunterricht genutzt werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit dass Körperschaften, Grundstückseigentümer, Behörden etc. das Plakat vor Ort kostenfrei nutzen können.
Dies war allerdings nur möglich durch die Unterstützung von Sponsoren und Helfern: Neben der ideellen und finanziellen Unterstützung des Projektes durch die OLB Oldenburg und die Firma „Umweltschutz Nord” haben sich der NABU Delmenhorst und die Bezirksregierung Weser‑Ems bereiterklärt, für die Verteilung der Plakate zu sorgen.
Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle herzlich für ihr Engagement danken.
Mein ganz besonderer Dank gilt aber Herrn Georg Müller der mit Ausdauer und Beharrlichkeit seine Ideen verwirklicht und durch seine beispielhafte Arbeit viel zum Schutz und zur Erhaltung der Wallhecken beigetragen hat und sicher auch zukünftig noch beitragen wird.
Redebeitrag Georg Müller
Wildeshausen, den 17.06.2002
Sehr geehrter Herr Minister Bartels, Herr Dr. Friedmann, Herr Direktor Grewing, Herr Landtagsabgeordneter Schack, Herr Prof. Dr. Akkermann, Frau Spiecker, Herr Poetzsch meine Damen und Herren, liebe Natur- und Heimatfreunde.
Es freut mich sehr, dass am heutigen Tag die Plakataktion startet, Sie alle so zahlreich gekommen sind und die Wallheckenausstellung eröffnet werden kann. Für die Schirmherrschaft über meine Aktion und Ausstellung sowie Ihre freundlichen Worten möchte ich Ihnen, Herr Minister Bartels, danken. Danke möchte ich der Oldenburgischen Landesbank sagen für die großzügige finanzielle Unterstützung der Plakataktion, für die schöne Räumlichkeit, die Sie für die heutige Veranstaltung und Ausstellung zur Verfügung stellen. Der Firma Umweltschutz Nord, die ebenfalls den Druck der Plakate mit einem namhaften Betrag unterstützte, ist zu danken, sowie der Biologischen Schutzgemeinschaft Weser-Ems, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Akkermann, und insbesondere dem Naturschutzbund Delmenhorst, vertreten durch Frau Margitta Spiecker. Auch allen anderen die mit geholfen haben, dass diese Aktion zu Stande gekommen ist, danke ich.
Mit diesem Tag geht für mich ein altes Anliegen in Erfüllung: Wallhecken in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesse zu setzen. Es ist für den Erhalt der Wallhecken ein großer Schritt, dem aber noch viele folgen müssen.
Wallhecken, meine Damen und Herren, gehören zu den Kronjuwelen unserer Landschaft. Ohne Wallhecken wäre unsere Landschaft um eine ihrer schönsten und wichtigsten Landschaftsbestandteile ärmer. Seit Jahrtausenden begleiten uns die Wallhecken und sind Teil unserer Heimat, Landschaft und unserer Kultur. Unzählige Generationen haben sie erbaut und genutzt. Viele Namen stammen von Wallhecken unmittelbar ab, wie z.B. Hagen, Hagedorn usw. Tausende von Tier- und Pflanzenarten sind sie Heimat und Schutz. Daher ist es besonders betrüblich, dass eine Vielzahl dieser Landschaftsjuwelen, nämlich über 100.000 km Wallhecken in Norddeutschland, trotz gesetzlichen Schutzes zerstört wurden. Über 80% der heute noch vorhandenen Wallhecken sind und werden schwer geschädigt. Jedes Jahr werden in Norddeutschland 300 – 500 km Wallhecken widerrechtlich zerstört. Dieses ist für mich insbesondere Ansporn, mich für die Wallhecken einzusetzen, diese Plakataktion durchzuführen und durch die Wallheckenausstellung für Verständnis in der Bevölkerung für den Erhalt der Wallhecken zu werben.
Dieses alleine reicht aber nicht aus. Ohne gesetzliche Änderungen werden ungebremst weitere Wallhecken unwiderruflich zerstört werden. Der Wallheckentod und damit auch das Artensterben werden weiterhin grassieren. Nicht wenige Mitarbeiter in den Naturschutzbehörden klagen über Mitarbeitermangel und politische Einflussnahme bei Wallheckenfällen. Die völlig unzureichende Wallheckenaufsicht wird auch dadurch begründet, von Vorgesetzten angehalten zu werden nur noch dann tätig zu werden wenn ein Wallheckenfall öffentlich wird oder Naturschutzverbände diesen beanstanden. Wallheckenschauen sind wieder zwingend, ähnlich den Gewässerschauen, einzuführen. Degradierte Wallhecken sind wieder herzurichten und neue anzulegen. Einen Anfang dazu hat meine Heimatgemeinde Ganderkesee gemacht, dort wurden in den letzten 10 Jahren insgesamt weit mehr als 10.000 Meter Wallhecken neu angelegt. Aber in dem gleichen Zeitraum sind dort ebenso viele wieder verschwunden, und das macht betroffen. Dieses muss umgehend ein Ende haben. Hier ist die Regierung des Landes Niedersachsen gefordert, aber nicht nur die, sondern wir alle! Arten- und Landschaftsschutz geht uns alle an, denn wir sprechen nicht von dessen Zerstörung in der Dritten Welt, sondern vor unserer eigenen Haustür.
Nicht umsonst ist das Hainveilchen zur Blume des Jahres 2002 gewählt worden, es soll auf die Zerstörung seines Lebensraumes, in Norddeutschland vor allem die Wallhecken, hinweisen.
Warum eine Plakataktion, darüber mag der nachfolgende Kurzüberblick über die Entstehung und Ziel der Plakataktion Auskunft geben.
Die Plakate wurden von mir zwischen 1998 -2000 angefertigt.
Als Ziel sollten folgende Kriterien erfüllt werden.
möglichst einen knappen, aber zugleich umfassenden Schnellüberblick über den Aufbau einer Wallhecke, sowie deren Lebensgemeinschaften bietet.
einen ebenso knappen, aber informativen Text gibt, der zugleich für Laien leicht verständlich ist.
Kinder wie Erwachsene gleich anspricht.
für den Schulunterricht geeignet ist.
als Informationsplakat geeignet ist
es der breiten Öffentlichkeit, den Schulen und Behörden zugänglich zu machen
Schönheit der Wallheckenlandschaft darstellt.
Ein Blickfang darstellt, Neugier wecken.
Schon während der Entwicklung des schwarz-weißen Plakates (Umrisszeichnung) habe ich dieses und den dazugehörigen Text immer wieder Lehrern, aber auch Laien oder Kindern vorgelegt um mir ein Bild über deren Reaktionen zu machen. Um das Wallheckenposter noch wirksamer zu präsentieren, habe ich mich dann im letzten Jahr entschlossen es farbig zu gestalten und Postkarten mit dem Motiv zu versehen. Die erste Zeichnung hatte ich als schwarzweiße Umrisszeichnung (Lernhilfe) gefertigt. Beim Ausmalen entdecken Kinder so die Vielfalt einer Wallhecke! Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, Kindern spielerisch den Lebensraum Wallhecke nahe zu bringen. Wie sollen Kinder denn sonst Verständnis, Einsicht und Sorgfalt für diesen alten Kulturlandschaftsbestandteil aufbringen? Wir als Verwalter unserer Landschaft sind es unseren nachfolgende Generationen schuldig, sie in ihrer Vielfalt zu erhalten!
Nach diesem kurzen Appell zurück zu den Plakaten
Das Plakat ist so gestaltet, dass der Betrachter sich von den Wallhecken und dem Leben darin angezogen fühlt. Er verbindet damit ein Erinnern an seine Kindheit, ein Wohlgefühl, Geborgenheit, Schönheit und Erholung. Aber auch Lust auf einem Spaziergang durch solch eine Landschaft, der Duft des Holunders liegt in der Luft, die Vögel zwitschern. Die Sehnsucht nach einer intakten und harmonischen Landschaft wird geweckt und vieles, vieles mehr.
Es besteht nun die Möglichkeit, dass die ausführenden Körperschaften, Grundstückseigentümer usw., bei neu angelegten oder gepflegten Wallhecken, das Plakat vor Ort nutzen können, um so die Bevölkerung zu informieren, warum heute Wallhecken neu angelegt oder wieder instandgesetzt werden (positiv Werbung). Warum nicht sagen, was man Positives für Natur- und Landschaft macht! Damit wird das Verständnis für solche Maßnahmen in der Bevölkerung geweckt und günstig beeinflusst.
Schon 1999 bei der Entstehung des ersten Plakates, reifte bei mir die Idee, dieses Plakat und die Umrisszeichnung an möglichst viele Ämter und Schulen kostenfrei zu verteilen. Dazu benötigte ich Sponsoren.
Bei einem Vorgespräch zu einem Wallheckenvortrag von mir mit der Ersten Vorsitzenden des Ortsverbandes Delmenhorst der NABU erläuterte ich meine Idee sowie mein Konzept und fand in Frau Spiecker eine aufgeschlossene und sehr engagierte Mitstreiterin.
Zwei Monate später fanden Frau Spiecker und ich uns bei der OLB in Oldenburg ein und erläuterten meine Idee und Vorhaben. Der Ansprechpartner der OLB Herr Koch signalisierte Interesse, und einige Wochen später kam dann die endgültige Zustimmung an Frau Spiecker bzw. den NABU Delmenhorst. Der Hauptsponsor war gefunden.
Da aber die von der OLB über den NABU Delmenhorst bereitgestellte Summe nicht ausreichte, sprach ich Herrn Poetzsch von der Firma Umweltschutz Nord an. Die Firma Umweltschutz Nord, stellte mir ohne zu zögern ebenfalls einen stattlichen Betrag unbürokratisch und schnell bereit.
Die Bezirksregierung, durch Herrn Drieling, sagte mir spontan auf Anfrage zu, die gesamte Verteilung der Plakate für die Schulen und Ämter im Bereich der Bezirksregierung Weser-Ems zu übernehmen. Damit war eine der größten Sorgen, nämlich die Verteilung der Plakate an die Zielgruppen, vorbei.
Herr Prof. Dr. Akkermann als erster Vorsitzender der BSH sagte mir ebenfalls seine Unterstützung zu die Poster und Postkarten über die BSH zu vertreiben. Damit war der Vertrieb geklärt.
Frau Spiecker von dem NABU Delmenhorst erklärte sich bereit, für den Bereich der Stadt Delmenhorst die Verteilung zu übernehmen und gegenüber der OLB als Spendenträger zu fungieren. Frau Spiecker hat dieses Projekt von Anfang an und ohne Einschränkung sehr wohlwollend und tatkräftig mit unterstützt. Ohne sie wären vielleicht die Plakate erst Monate später gedruckt worden. Sie war diejenige, die mich geradezu anspornte, das Plakat endlich drucken zu lassen. Ihr gebührt ein besonderer Applaus und Dank!
Der Landtagsabgeordnete Herr Christian Schack stellte den Kontakt zu dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Herrn Uwe Bartels her, der auf meine Anfrage spontan und ohne zu zögern die Schirmherrschaft für meine Aktion und Ausstellung übernahm. Damit erfährt die Aktion Nachdruck und eine dem Thema angemessene Würdigung. Durch dieses Signal wird sie weit über unsere Region hinaus auch in Niedersachsen und dem gesamten Norddeutschen Raum bekannt werden.
An dieser Stelle habe ich eine besondere Bitte an den Herrn Minister Bartels:
Da es Wallhecken nicht nur im Weser-Ems Raum gibt, sondern z.B. auch im Raum Braunschweig oder Osnabrück wäre es möglich zu prüfen, ob das Land die Verteilung der Plakate, sowie den eventuellen Nachdruck für ganz Niedersachsen ermöglicht? Ich würde mich freuen. Als nächstes plane ich eine Postkartenaktion für Kinder, unter dem Motto „Wallhecken: Kinder schreiben der Regierung“. Hier sollen kostenfrei Wallheckenpostkarten an alle Schulen des Landes verteilt werden, damit Kinder ihre Meinung über Wallhecken der Landesregierung mitteilen können. Hier werden im Übrigen, genauso wie für mein neues Wallheckenbuch Sponsoren gesucht! Bevor ich es vergesse: die Wallhecken haben jetzt auch im Internet eine Stimme, unter www.wallhecke.de können Sie einiges Wissenswerte über Wallhecken nachlesen. So auch morgen früh die heutigen Redebeiträge und einige Fotos von dieser Veranstaltung.
Kurz einige Worte zur Ausstellung:
Die Ausstellung hat die Aufgabe die breite Öffentlichkeit über die Herkunft, den Wert und Nutzen von Wallhecken zu informieren.
Die Ausstellung hatte ich schon 1989 konzipiert und hergestellt. Damals waren es aber nur fünf Plakate. Mit der Zeit wuchs die Ausstellung auf heute neunzehn Plakate an und ist soweit mir bekannt, in dieser Art, zum Thema Wallhecken die einzige weltweit. Sie ist so gestaltet, dass der Betrachter die Entstehung, Entwicklung, Funktion, Neuanlage, Pflege usw. anhand der abgebildeten Fotos und Texte in einem groben Rahmen gut nachvollziehen kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Redebeitrag von Frau Margitta Spiecker, erste Vorsitzende der NABU Delmenhorst.
Sehr geehrter Herr Minister Bartels, sehr geehrter Herr Dr. Friedmann, verehrte Gäste und Naturfreunde, ein paar Worte des Dankes sind, glaube ich, angebracht.
>der NABU ‑Delmenhorst beschäftigt sich seit ca. 12 Jahren intensiv mit dem Schutz von Wallhecken
> wenn Kreativität und Naturschutzgedanken aufeinandertreffen, dann sieht es so aus, wie auf dem vorgestellten Plakat von dem Wallhecken‑Experten und Autor, Herrn Georg Müller
>Wie kann man schöner den Schutz der Natur, hier speziell den “Lebensraum der Wallhecke” vermitteln, als mit dieser visuellen Umweltbildungsmaßnahme.
>Wir freuen uns wieder einmal die OLB als Sponsor , dieses Mal im Oldenburger Land, wo auch Wallhecken zuhause sind, gewonnen zu haben.
>Dafür möchte ich mich nun ganz herzlich bei Ihnen bedanken, mein besonderer Dank gilt aber für die geduldigen Vorbereitungen bis zum heutigen Tag, Ihnen, Herr Koch und ihnen Herr Grewing.
>Außerdem danke ich dem Unternehmen “Umweltschutz‑Nord “, die sich als Sponsor bei dieser “Wallhecken Plakat‑Aktion” ebenfalls hervorgetan haben.
>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und gebe das Wort nun gerne weiter an Herrn Prof. Dr. Akkermann (der UNI Vechta FB Biologie)
Rede von Herrn Prof. Dr. Remmer Akkermann fehlt, wird noch nachgereicht!
Nachtrag zum Vortrag in Potshausen am 17.04.2002
© Georg Müller. Sämtliche Zeichnungen und Plakate sind urheberrechtlich geschützt! Für Schulen und Umweltverbände kann eine kostenfreie Erlaubnis zur Nutzung erteilt werden.Diese von mir angefertigte Zeichnungfen und Bilder können als Postkarten, (Doppelpostkarten) und Poster A2 u. A3 oder die Zeichnung im A4 Format bestellt werden.
Plakat / Poster, Postkartenaktion
Die Plakate wurden von mir zwischen 1998 -2000 angefertigt.
Schon bei der Entstehung stand im Vordergrund, ein Plakat zu entwickeln, dass:
A. möglichst einen knappen aber zugleich umfassenden Schnellüberblick über den Aufbau einer Wallhecke sowie deren Lebensgemeinschaften bietet.
B: einen ebenso knappen aber informativen Text gibt, der zugleich für Laien leicht verständlich ist.
C. Kinder wie Erwachsene gleich anspricht.
D. für den Schulunterricht geeignet ist.
E:es als Informationsplakat geeignet ist
F: der breiten Öffentlichkeit, den Schulen und Behörden zugänglich zu machen
Schon während der Entwicklung des schwarz-weiß Plakates (Umrisszeichnung) habe ich dieses und den dazugehörigen Text immer wieder Lehrern aber auch Laien oder Kindern vorgelegt um mir ein Bild über deren Reaktionen zu machen. Um das Wallheckeposter noch wirksamer zu präsentieren, habe ich mich dann im letzten Jahr entschlossen, es farbig zu gestalten und Postkarten mit dem Motiv zu versehen. Es besteht nun die Möglichkeit das Plakat für den Schulunterricht zu nutzen. Zugleich besteht nun die Möglichkeit dass die ausführenden Körperschaften, Grundstückseigentümer usw., bei neu angelegten oder gepflegten Wallhecken, das Plakat vor Ort nutzen können, um so die Bevölkerung zu informieren, warum heute Wallhecken neu angelegt oder wieder instandgesetzt werden (positiv Werbung). Warum nicht sagen, was man Positives für Natur- und Landschaft macht! Damit wird das Verständnis für solche Maßnahmen in der Bevölkerung ünstig beeinflusst.
Die nachfolgenden Zeichnungen wurden von mir zwischen 1983 – 1995 angefertigt.
Eine „Hecke“ ist eine in einer Reihe stehende dichte, linienförmige, lebende und meistens angepflanzte Gehölzanpflanzung („lebender Zaun“), die sehr häufig zur Grundstückseinfriedung dient. Die Höhe und Breite der Hecke ist nicht festgelegt. Diese werden unterschieden durch die Heckenhöhe, dem Standort, dem Gehölzbewuchs, die Pflanzart und die Gehölzbehandlung. Dien Entstehung der Hecke reicht bis vor vermutlich 1,8 Millionen Jahren zurück.
Die ebenerdige Hecke wird nur als „Hecke“ bezeichnet, die auf einem Wall stehende als „Wallhecke“, die auf einer Mauer stehende als „Mauerhecke“ und die aus Ästen (Totholz) oder trockenen Sträuchern bestehende Hecke als „Trockenstrauch- „ oder „Totholzhecke“. Die nur aus Sträuchern bestehende Hecke wird „Strauchhecke“ genannt, sind die Gehölze gebogen, geflochten, geknickt oder gelegt, handelt es sich um „Biege- “, „Flecht-“, „geknickte“, oder „gelegte Hecken“. Sind die Hecken nur 0,1-1 m hoch, werden sie als „Niedrighecken“ bezeichnet, sind sie 1,1-3 m hoch als „Niederhecken“, ab einer Höhe von 3,1-6 m als „Hochhecken“, darüber als „Baumhecken“. Nur in einer Reihe verstreut und einzeln stehende Bäume oder Sträucher werden als „Einzelbäume“ oder „Einzelsträucher“ bezeichnet. „Gelemmte Hecken“, „Kreuzhecken“ usw. gehören zu den Pflanzenstilen. Besteht die Hecke vor allem aus z.B. Rotbuchen- oder Weißdornbewuchs, wird diese als „Rotbuchen- “ oder „Weißdornhecke“ bezeichnet usw.
Die Hecken werden in sieben Hauptkategorien unterschieden
Lebende Hecken Tot- oder Trockenstrauchhecken
Ebenerdige Hecken
Erdwallhecken
Erdsteinwallhecken
Mauer- oder Feldmauerhecken
Torfwallhecken
Die Tot- oder Trockenstrauchhecke wird wiederum in mindestens 5 weitere Kategorien unterteilt.
Die lebenden Hecken werden in mindestens 4 Unterkategorien (Bewuchstypen), je nach Gehölzbewuchshöhe, und in über 250 unterschiedliche Heckenstile unterteilt.
Übergabe des Buches „Europas Feldeinfriedungen“ – ein Geschenk der Nationalen Heckenlegegesellschaft – durch den Autor an Charles den Prinzen von Wales auf der Herzogtum Home Farm. Tetbury 21. Februar 2015
Ausgezeichnet mit der Goldenen Mispel (Gouden Mispel) 2014 der Verenigung Nederlands Culturlandschap
für die äußerst präzise Übersicht und Festlegung einer prägenden gesamteuropäischen kulturellen Ausdrucksform: die Abgrenzung von Grundstücken (Feldeinfriedungen).
298,00 €
298,00 €
Ich habe Ihr außergewöhnliches Buch über Europas Feldeinfriedungen für unsere Sammlung katalogisiert… Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer bemerkenswerten Publikation!
Das Thema benötigt sicherlich deutsche Präzision, die sie auch eingebracht haben. Ich habe die Bände der Steinwälle wegen gekauft, aber ich entdeckte, dass viele andere Arten von Einfriedungen in Europa existieren. Herzliche Glückwünsche zu dieser wunderbar gelösten Aufgabe. Die Bände sind eine Ehre für Sie und ein Erinnerungswerk an diejenigen, die vor uns so viele reiche Landschaften schufen. Ich bin sehr glücklich, dass Sie unser kulturelles Erbe so gut dokumentiert haben, bin aber andererseits sehr traurig über sein Verschwinden. Alles ist nur ein Moment in der Zeit.
Ich gratuliere Dir zu diesem aussergewöhnlichem Werk!! Fantastisch!
Vielen Dank für Ihre wunderbares Buch, das in diese Woche angekommen ist. Es zu lesen, genießen wir sehr und gratuliere Ihnen zu Ihrer hervorragenden Arbeit.
Danke, Ich bin sehr von der Ausgabe Ihres Buches beeindruckt und übertrifft meine Erwartungen. Genial! Sie können sehr stolz sein können.
Und ich stimme mit den geschriebenen Einführungen der Professoren Dover, Meiners und Weber überein.
Wenn ich „Camilla“ wäre, würde ich es Prinz Charles zu seinen Geburtstag schenken, er ist ein großer Verfechter des ökologischen Landbaus und seine Felder sind von traditionelle Hecken umgeben.
Herzlichen Glückwunsch
…die Bücher sind schön und sind ein wunderbares Nachschlagewerk für dieses Thema. Damit alle unserer Landschaft genießen, bevor einiges davon für immer aus unserer Landschaft verschwindet.
Diese Bände sind wegen des detaillierten Inhalts eine sehr wertvolle Sammlung und werden von uns allen, die das Glück gehabt haben, sie zu besitzen, geschätzt. . Es ist besonders schön, dass wir wissen, dass der wunderbare Autor, der so hart gearbeitet hat, diese Informationen für die nächsten Generationen gesammelt und gesichert hat. Vor dieser, Ihrer Arbeit habe ich tiefen Respekt.
Ihr Werk ist wohl die umfassendste Dokumentation von Kulturdenkmälern aus natürlichen, z.T. vergänglichen Materialien, die es gibt!
Unglaublich und faszinierend, welch einen Formenreichtum die Flechthecken haben. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Techniken so genau dokumentiert haben, denn es wäre jammerschade, wenn diese Kunst ein für alle Mal vergessen werden würde.
Im Rahmen einer Institutsbesprechung der Professur für Landespflege (Uni Freiburg) hat uns Professor Konold Ihre beiden neuen Werke… kurz vorgestellt. Dabei konnte ich mir die beiden Bände kurz durchblättern …
Vorab, auf jeden Fall Gratulation für die umfassende und tiefgreifende Behandlung des Themas. Ein Standardwerk über Europas Kulturlandschaften, welches auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes eine breitere Beachtung verdienen wird.
Zuallererst, möchte ich Ihnen für diese erstaunliche Arbeit mein Kompliment ausdrücken, die Sie über die Jahre getan haben. Es ist großartig, dass diese Studie über Einfriedungen und die Hecken für Europa durchgeführt wurde. Wir wissen, welches Erbe wir haben, und wir wissen was wir schützen müssen. Bildung ist die Basis von diesem alles, und ich denke, dass Ihre Bücher brillant für diesen Zweck sind.
… und beglückwünsche dich, dass du diese norme Aufgabe bewältigt hast. Seit sie angekommen sind, habe ich unentwegt darin gelesen, sie sind faszinierend und mir sind keine anderen Bücher dieser Art bekannt. Sie geben einen Einblick in einen lange vernachlässigten Bereich der Forschung und verdeutlichen etwas sehr Kostbares, dass der Erhaltung bedarf.
Die Mühen, die du in die Reisen, in schöne Fotos, in Messungen und in die Zeichnungen, in die Qualität des Werks, in das ganze Unternehmen investiert hast, machen diese Bücher in der Tat. zu etwas Besonderem…Read More
Du hast die Wallhecken-Goldmedaille verdient mit Deinem Werk. Du stehst wissenschaftlich zuoberst auf der Mauertreppe. Erika und ich gratulieren Dir ganz herzlich zu diesem Riesenwerk. Wir bewundern Dich, dass Du die Kraft und die Ausdauer hattest, dieses Monumentalwerk fertig zu stellen. Auch wir in der J.E.C. sind stolz auf Dich und Deine Arbeit… Read More
Zu der Herausgabe dieses wirklich umfassendsten europäischen Standartwerk über Europas Feldeinfriedungen, das es zur Zeit in Europa gibt, gratuliere ich Ihnen von Herzen. Es fällt mir schwer die Bedeutung dieses großartigen Werkes zu beschreiben…Read More
Dies sieht nach einem großartigen Werk aus, dankt Pat dafür, dass es dieses hervorhebt. Kommt sicher auf die Buchwunschliste..
Klingt wie eine monumentale Leistung Pat. Es ist ein Geschenk für viele Länder überall in Europa, die Georg über die 30 Jahre besuchte, so lange dauerte es um das Buch zu fertigen.
Nick Aitken und ich haben über dieses Buch bei einer Anzahl von Anlässen gesprochen und wir haben beim Investieren in dieses Buch gedacht. Ich denke, dass es Zeit ist, unser Geld dafür auf den Tisch zu legen.
Ich glaube, dass es nicht billig ist, aber was kann man anderes von einem solch gewaltigen Dokument und einem so wunderbaren Werk erwarten.
Danke für die Besprechung Pat
Ein gewaltiges Buch, aber Ja, teuer.
Die Bücher sehen sehr schön aus und ich genieße es sehr darin zu lesen. Die Fotos und Illustrationen…. sehen toll aus . Durch die vielen sehr nützliche Informationen werden die Bücher immer ein Schatz sein und ich bin sehr stolz darauf, mit Ihrer Arbeit auf einem kleinen Weg verbunden zu sein.
Ich habe das Buch – es sieht fantastisch aus!
…Die Bücher kamen heute sicher an! Ich bin sehr aufgeregt, sie zu lesen, und sehr stolz darauf, bei einem kleinen Teil der Entwicklung mit dabei gewesen zu sein. Herzliche Glückwünsche zu dieser hervorragenden Leistung,..
…großer Überblick über wichtige Aspekte der Kulturlandschaft…
Fantastisches Buch
“…und war, obwohl ich ja vorinformiert war, total erschlagen. Das ist kein „opus magnum“ wie der Delmenhorster Kurier schreibt, sondern ein „opus maximum“.
Die Bindung ist makellos, und allein schon die Fülle der gut reproduzierten Fotos und Zeichnungen ist überwältigend. Das ist wirklich ein Lebenswerk, wie ich das in diesem Umfang und in der Präsentation so gut wie noch nie erlebt habe. Damit haben Sie der Sache einen unschätzbaren Dienst erwiesen und sich selbst ein Denkmal gesetzt….”
Heute erhielt ich Ihre zwei sehr beeindruckende Bände von Europas Feldeinfriedungen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Meilenstein! Es wird eine große Hilfe für meine Vorlesungen in Landschaftsgeschichte an der Universität Groningen sein.
Georg Müller …. einer dieser Experten, wenn nicht der Experte auf dem Gebiet der Zaun-Forschung. Sein 1.280 Seiten starkes Buch „Europas Feldeinfriedungen“ gilt unter den europäischen Vegetationswissenschaftlern und Geobiologen als Standardwerk. Müller hat die umfassendste Dokumentation über Europas Hecken, Wallhecken, Feldmauern und andere Feldeinfriedungen geschrieben. Das Buch ist das Ergebnis seiner Forschungsarbeit: Seit fast 40 Jahren kategorisiert Müller Zäune und Landschaftsbegrenzungen…
Ich besitze die 2 Bände “Europas Feldeinfriedungen”€ , und bin sehr begeistert.
Als Nachschlagwerk für Technik, Baustile, Handwerkskunst und Kulturlandschaften gibt es nichts vergleichbares am Markt. Für die Bereiche Landschaftsplanung, Architektur, Gartengestaltung, Kunst, Kultur eignen sich diese Bände für Lehrende und Lernende
Enzyklopädie der Hecken und Feldmauern Europas…Insgesamt ein rundum extrem umfassendes Grundlagenwerk, das kaum einen Aspekt vermissen lässt und für alle Fragestellungen genaue Definitionen, Beschreibungen, Daten, Kulturgeschichte und Erfahrungen bereithält. Größte Hochachtung für dieses umfassende Werk in einem bisher stiefmütterlich behandelten Bereich der Landschaftsanalyse!
Georg Müller hat ein fabelhaftes Buch geschrieben, das als Standardwerk noch über Jahre als Referenz benutzt werden wird. Die Recherche für das Buch begann bereits 1983 und erlaubt Einblicke in die Ergebnisse persönlicher Besuche von mehr als 20.000 Kilometern Feldeinfriedungen in 32 europäischen Ländern.
Die für alle Länder Europas vorliegende Erschließung stellt nicht nur einen unschätzbaren Beitrag zur vergleichenden Kulturlandschaftsforschung dar, sondern liefert zugleich wertvolle Impulse zur Sensibilisierung der Bevölkerung für ein gemeinsames Stück europäischer Kulturgeschichte…
Unter diesem Titel präsentiert G. Müller das umfassendste Werk, das jemals über Europas Hecken, Wallhecken, Feldmauern und andere mannigfaltige Arten von Feldeinfriedigungen vorgelegt wurde. Es zeigt durch seine reichhaltige Illustration eine zuvor ungeahnte Vielfalt der Hecken und sonstigen, meist die Landschaft prägenden Feldbegrenzungen
wallhecke.de ist ein Forum werden für alle, die sich beruflich oder privat für das Thema Wallhecken und Knicks interessieren. Es soll soll zu den verschiedenen Themen rund um die Wallhecken und Knicks, wie z.B. Entstehung, Neuanlage, Pflege, Wiederherstellung, Lebensraum, Schutz, Rechte, Wind- und Erosionsschutz informieren.
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5. Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite der Gisela Müller enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
8. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Gisela Müller gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Gisela Müller wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Gisela Müller öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Gisela Müller unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Gisela Müller wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Gisela Müller gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Gisela Müller wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Gisela Müller wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Gisela Müller verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Gisela Müller personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Gisela Müller der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Gisela Müller die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Gisela Müller zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Gisela Müller oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Gisela Müller angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
9. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Jetpack für WordPress
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Jetpack integriert. Jetpack ist ein WordPress-Plug-In, welches dem Betreiber einer Internetseite, die auf WordPress aufbaut, zusätzliche Funktionen bietet. Jetpack gestattet dem Internetseitenbetreiber unter anderem eine Übersicht über die Besucher der Seite. Durch die Anzeige von verwandten Beiträgen und Publikationen oder die Möglichkeit, Inhalte auf der Seite zu teilen, ist ferner die Steigerung der Besucherzahlen möglich. Außerdem sind Sicherheitsfunktionen in Jetpack integriert, sodass eine Jetpack nutzende Internetseite besser gegen Brute-Force-Attacken geschützt ist. Jetpack optimiert und beschleunigt ferner das Laden der auf der Internetseite integrierten Bilder.
Betreibergesellschaft des Jetpack-Plug-Ins für WordPress ist die Aut O’Mattic A8C Ireland Ltd., Business Centre, No.1 Lower Mayor Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, Ireland.
Jetpack setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Jetpack-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Jetpack-Komponente veranlasst, Daten zur Analysezwecken an Automattic zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Automattic Kenntnis über Daten, die in der Folge zur Erstellung einer Übersicht der Internetseiten-Besuche verwendet werden. Die so gewonnenen Daten dienen der Analyse des Verhaltens der betroffenen Person, welche auf die Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen zugegriffen hat und werden mit dem Ziel, die Internetseite zu optimieren, ausgewertet. Die über die Jetpack-Komponente erhobenen Daten werden nicht ohne eine vorherige Einholung einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person dazu genutzt, die betroffene Person zu identifizieren. Die Daten gelangen ferner Quantcast zur Kenntnis. Quantcast nutzt die Daten zu den gleichen Zwecken wie Automattic.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Automattic/Quantcast ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Automattic bereits gesetzte Cookies jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch das Jetpack-Cookie erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Automattic/Quantcast zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person den Opt-Out-Button unter dem Link https://www.quantcast.com/opt-out/ drücken, der einen Opt-Out-Cookie setzt. Der mit dem Widerspruch gesetzte Opt-Out-Cookie wird auf dem von der betroffenen Person genutzten informationstechnologischen System abgelegt. Werden die Cookies auf dem System der betroffenen Person nach einem Widerspruch gelöscht, muss die betroffene Person den Link erneut aufrufen und einen neuen Opt-Out-Cookie setzen.
Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Automattic sind unter https://automattic.com/privacy/ abrufbar. Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Quantcast sind unter https://www.quantcast.com/privacy/ abrufbar.
10. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Klarna als Zahlungsart
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Klarna integriert. Klarna ist ein Online-Zahlungsdienstleister, der den Kauf auf Rechnung oder eine flexible Ratenzahlung ermöglicht. Ferner werden von Klarna weitere Services, wie beispielsweise ein Käuferschutz oder eine Identitäts- und Bonitätsprüfung, angeboten.
Betreibergesellschaft von Klarna ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.
Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit entweder den „Kauf auf Rechnung“ oder „Ratenkauf“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Klarna übermittelt. Mit der Auswahl einer dieser Zahlungsoptionen willigt die betroffene Person in diese, zur Abwicklung des Rechnungs- oder Ratenkaufes oder zur Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderliche, Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Bei den an Klarna übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer sowie um andere Daten, die zur Abwicklung eines Rechnungs- oder Ratenkaufs notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Bankverbindung, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code, Artikelanzahl, Artikelnummer, Daten zu Waren und Dienstleistungen, Preise und steuerliche Abgaben, Angaben zum früheren Kaufverhalten oder sonstige Angaben zur finanziellen Situation der betroffenen Person, kommen.
Die Übermittlung der Daten bezweckt insbesondere die Identitätsüberprüfung, die Zahlungsadministration und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Klarna personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Klarna und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Klarna an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.
Klarna gibt die personenbezogenen Daten auch an verbundene Unternehmen (Klarna Gruppe) und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.
Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer Vertragsbeziehung erhebt und nutzt Klarna Daten und Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten der betroffenen Person sowie Wahrscheinlichkeitswerte für deren Verhalten in der Zukunft (sogenanntes Scoring). Die Berechnung des Scorings wird auf der Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt.
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Klarna zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Klarna können unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/policy/data/de_de/data_protection.pdf abgerufen werden.
11. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu PayPal als Zahlungsart
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von PayPal integriert. PayPal ist ein Online-Zahlungsdienstleister. Zahlungen werden über sogenannte PayPal-Konten abgewickelt, die virtuelle Privat- oder Geschäftskonten darstellen. Zudem besteht bei PayPal die Möglichkeit, virtuelle Zahlungen über Kreditkarten abzuwickeln, wenn ein Nutzer kein PayPal-Konto unterhält. Ein PayPal-Konto wird über eine E-Mail-Adresse geführt, weshalb es keine klassische Kontonummer gibt. PayPal ermöglicht es, Online-Zahlungen an Dritte auszulösen oder auch Zahlungen zu empfangen. PayPal übernimmt ferner Treuhänderfunktionen und bietet Käuferschutzdienste an.
Die Europäische Betreibergesellschaft von PayPal ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg.
Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an PayPal übermittelt. Mit der Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Bei den an PayPal übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen.
Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird PayPal personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen PayPal und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von PayPal unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.
PayPal gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber PayPal zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von PayPal können unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full abgerufen werden.
12. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Sofortüberweisung als Zahlungsart
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Sofortüberweisung integriert. Sofortüberweisung ist ein Zahlungsdienst, der eine bargeldlose Zahlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet ermöglicht. Sofortüberweisung bildet ein technisches Verfahren ab, durch welches der Online-Händler unverzüglich eine Zahlungsbestätigung erhält. So wird ein Händler in die Lage versetzt, Waren, Dienstleistungen oder Downloads sofort nach der Bestellung an den Kunden auszuliefern.
Betreibergesellschaft von Sofortüberweisung ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.
Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Sofortüberweisung übermittelt. Mit einer Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in eine zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Bei der Kaufabwicklung über Sofortüberweisung übermittelt der Käufer die PIN und die TAN an die Sofort GmbH. Sofortüberweisung führt sodann nach technischer Überprüfung des Kontostandes und Abruf weiterer Daten zur Prüfung der Kontodeckung eine Überweisung an den Online-Händler aus. Die Durchführung der Finanztransaktion wird dem Online-Händler sodann automatisiert mitgeteilt.
Bei den mit Sofortüberweisung ausgetauschten personenbezogenen Daten handelt es sich um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Sofortüberweisung andere personenbezogene Daten auch dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Sofortüberweisung und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Sofortüberweisung unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.
Sofortüberweisung gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Sofortüberweisung zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Sofortüberweisung können unter https://www.klarna.com/sofort/datenschutz/ abgerufen werden.
13. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
14. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
15. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
16. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Nürnberg tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für IT- und Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.
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Bei Nichtgefallen der Produkte können unsere Kunden binnen 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die unbenutzte, ungeöffnete und unbeschädigte Ware zurücksenden. Die Kosten für die Retoure trägt der Käufer. Der Käufer kommt ebenso für einen etwaigen Wertverlust der Waren auf, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
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Band 2: Detaillierte Beschreibung der Länder: Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
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